DEKONTAMINIERUNG


Unter dekontaminieren versteht man die Beseitigung oder Verringerung einer radioaktiven Kontamination von Arbeitsflächen, Gegenständen oder Personen. Zur Dekontaminierung dürfen nur Personen herangezogen werden, die hierin unterwiesen sind. Die Zahl der im Einzelfall mit solchen Arbeiten beschäftigten Personen ist stets so klein wie möglich zu halten; diese Personen haben bei den Arbeiten die jeweils erforderliche Kleidung zum Schutz gegen Kontamination zu tragen.

Zur Dekontaminierung sind ausschließlich für diese Zwecke bereitgestellte Werkzeuge, Geräte und sonstige Hilfsmittel zu verwenden; diese sowie die Kleidung zum Schutz gegen Kontamination sind nach ihrer Verwendung so bald wie möglich zu dekontaminieren oder als radioaktiver Abfall zu entsorgen.

Bei Kontaminationen größeren Ausmaßes, vor allem in Fällen, in denen anzunehmen ist, dass eine rasche und ausreichende Dekontaminierung mit einfachen Mitteln nicht erreicht werden kann, sind unverzüglich der Bewilligungsinhaber und der Strahlenschutzbeauftragte zu verständigen; diese haben die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Ist eine Herabsetzung der Kontamination nicht möglich muss der kontaminierte Bereich, nötigenfalls auch dessen Umgebung, verlassen werden. Von einem solchen Vorfall ist die Behörde zu verständigen, welche die weiteren Maßnahmen anzuordnen hat.


Ausrüstung zur Dekontaminierung


Allgemeine Massnahmen


Dekontaminierung von Arbeitsplätzen


Dekontaminierung der Haut


Dekontaminierung von Haaren


Dekontaminierung der Augen


Dekontaminierung der Schleimhäute


Dekontaminierung von Wunden