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Eine radioaktive Kontamination ist eine Verunreinigung von Materialien, Oberflächen, der Umwelt oder einer Person durch radioaktive Stoffe die aus der Sicht des Strahlenschutzes nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.
Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sind entsprechende Betriebs- und Verhaltensvorschriften festzulegen, insbesondere hinsichtlich der Feststellung des Ausmaßes einer Kontamination, der Art und Weise der Dekontaminierung von Personen, Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, Einrichtungen, Geräten und Kleidungsstücken sowie der Überprüfung dieser Maßnahmen.
Nach dem Auftreten einer Kontamination ist dafür Sorge zu tragen, dass diese begrenzt bleibt. Der kontaminierte Bereich ist unverzüglich durch das Strahlenwarnzeichen mit dem Vermerk "KONTAMINATION" zu kennzeichnen. Alle nicht mit der Dekontaminierung beschäftigten Personen sind vom kontaminierten Bereich fernzuhalten.
Im Fall einer Kontamination ist darauf zu achten, daß diese auf die betroffenen Bereiche beschränkt bleibt und nicht durch Unachtsamkeit in andere Arbeitsbereiche verschleppt wird.
Ist eine Kontamination aufgetreten so ist der Strahlenschutzbeauftragte oder eine befugte Person zu verständigen welche über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden hat.
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