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Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen dürfen nur in speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen durchgeführt werden, wobei die Beschaffenheit der Labors den von der Behörde vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften entsprechen muß.
Man unterscheidet zwischen Arbeitsplätzen der Type A, B oder C, wobei es von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren abhängt (Radionuklid, Aktivität, Arbeitsverfahren usw.), welcher Arbeitsplatz für die geplante Tätigkeit in Frage kommt.
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