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Die effektive Dosis bei Auszubildenden und Studierenden ab 18 Jahren, die aufgrund ihres Studiums gezwungen sind, Strahlenquellen zu verwenden, darf in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten nicht mehr als 20mSv betragen.
Dabei ist in einzelnen Jahren eine effektive Dosis von 50mSv zulässig, sofern in fünf aufeinanderfolgenden Jahren eine effektive Dosis von insgesamt 100mSv nicht überschritten wird.
Weiters darf die Äquivalentdosis pro Jahr
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für die Augenlinse 150mSv |
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für die Haut 500mSv |
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für Hände, Unterarme, Füße und Knöchel 500mSv nicht überschreiten, wobei der |
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Grenzwert für die Haut, unabhängig von der exponierten Fläche, für die mittlere Dosis an jeder Oberfläche von 1cm2 gilt |
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bei Frauen im gebärfähigen Alter darf die über einen Monat kumulierte Dosis der Gebärmutter 2mSv nicht überschreiten |
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Die effektive Dosis bei Auszubildenden und Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren, die aufgrund ihres Studiums gezwungen sind, Strahlenquellen zu verwenden, beträgt 6mSv/Jahr.
Weiters darf die Äquivalentdosis pro Jahr
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für die Augenlinse 50mSv |
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für die Haut 150mSv |
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für Hände, Unterarme, Füße und Knöchel 150mSv nicht überschreiten, wobei der |
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Grenzwert für die Haut, unabhängig von der exponierten Fläche, für die mittlere Dosis an jeder Oberfläche von 1cm2 gilt |
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