BERUFLICH STRAHLENEXPONIERTE PERSONEN


Die effektive Dosis bei beruflich strahlenexponierten Personen darf in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten nicht mehr als 20mSv betragen.

Bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A ist in einzelnen Jahren eine effektive Dosis von 50mSv zulässig, sofern in fünf aufeinanderfolgenden Jahren eine effektive Dosis von insgesamt 100mSv nicht überschritten wird.

Weiters darf die Äquivalentdosis pro Jahr

für die Augenlinse 150mSv

für die Haut 500mSv

für Hände, Unterarme, Füße und Knöchel 500mSv nicht überschreiten, wobei der

Grenzwert für die Haut, unabhängig von der exponierten Fläche, für die mittlere Dosis an jeder Oberfläche von 1cm2 gilt

bei Frauen im gebärfähigen Alter darf die über einen Monat kumulierte Dosis der Gebärmutter 2mSv nicht überschreiten




Beruflich strahlenexponierte Personen


Besonders bewilligte Expositionen


Einzelpersonen der Bevölkerung


Schwangerschaft und Stillzeit


Auszubildende und Studierende