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"Einzelpersonen der Bevölkerung" sind Personen, die einer Exposition ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, nicht jedoch
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beruflich strahlenexponierte Personen |
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Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung unterziehen |
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Personen, die wissentlich und willentlich, jedoch nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung, bei der Unterstützung und Pflege von Patienten, die sich einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung unterziehen oder helfen |
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freiwillige Probanden eines medizinischen Forschungsprojektes |
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Höchstzulässige Dosiswerte Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 1mSv / Jahr. Die zuständige Behörde kann unter besonderen Umständen eine höhere effektive Dosis pro Jahr zulassen, sofern der Mittelwert über fünf aufeinanderfolgende Jahre 1mSv / Jahr nicht überschreitet.
Der Grenzwert der Äquivalentdosis beträgt für
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die Augenlinse 15mSv / Jahr |
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der Grenzwert der Äquivalentdosis für die Haut 50mSv / Jahr, gemittelt über jede beliebige Hautfläche von 1cm2, unabhängig von der exponierten Fläche |
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