EINZELPERSONEN DER BEVÖLKERUNG


"Einzelpersonen der Bevölkerung" sind Personen, die einer Exposition ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, nicht jedoch

beruflich strahlenexponierte Personen

Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung unterziehen

Personen, die wissentlich und willentlich, jedoch nicht im Rahmen ihrer Berufsausübung, bei der Unterstützung und Pflege von Patienten, die sich einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung unterziehen oder helfen

freiwillige Probanden eines medizinischen Forschungsprojektes



Höchstzulässige Dosiswerte
Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 1mSv / Jahr. Die zuständige Behörde kann unter besonderen Umständen eine höhere effektive Dosis pro Jahr zulassen, sofern der Mittelwert über fünf aufeinanderfolgende Jahre 1mSv / Jahr nicht überschreitet.

Der Grenzwert der Äquivalentdosis beträgt für

die Augenlinse 15mSv / Jahr

der Grenzwert der Äquivalentdosis für die Haut 50mSv / Jahr, gemittelt über jede beliebige Hautfläche von 1cm2, unabhängig von der exponierten Fläche




Beruflich strahlenexponierte Personen


Besonders bewilligte Expositionen


Einzelpersonen der Bevölkerung


Schwangerschaft und Stillzeit


Auszubildende und Studierende