SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT


Sobald eine Schwangere dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist dem ungeborenen Kind ein Schutz zu gewähren, der mit dem Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung vergleichbar ist.

Die Arbeitsbedingungen der Schwangeren sind so zu gestalten, dass die Äquivalentdosis, der das ungeborene Kind ausgesetzt ist, so niedrig wie möglich gehalten wird und diese Dosis aller Voraussicht nach zumindest während der verbleibenden Zeit der Schwangerschaft 1mSv nicht überschreitet.

Sobald eine stillende Frau den Arbeitgeber von ihrem Zustand unterrichtet, darf sie keine Arbeiten ausführen, bei denen eine beträchtliche Gefahr einer radioaktiven Kontamination des Körpers besteht.


Beruflich strahlenexponierte Personen


Besonders bewilligte Expositionen


Einzelpersonen der Bevölkerung


Schwangerschaft und Stillzeit


Auszubildende und Studierende