STRAHLENSCHUTZ


Die Informationen in der Rubrik "Strahlenschutz" beschäftigen sich schwerpunktmässig mit dem Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im medizinischen Bereich, sind aber auch auf andere Bereiche anwendbar.

Das Arbeiten mit radioaktiven Stoffen setzt Kenntnisse über die verschiedenen Strahlungseigenschaften von Radionukliden, die Funktionsweise von Strahlenmeßgeräten sowie über Gefahrenquellen in Strahlenbereichen voraus. Die Voraussetzungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann man grundsätzlich trennen in technische Voraussetzungen wie Arbeitsplatz und Geräteausstattung sowie personelle Voraussetzungen wie Mindestalter und körperliche Eignung.

Technische Voraussetzungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen dürfen nur an speziell dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen durchgeführt werden, wobei die Beschaffenheit der Labors den von der Behörde vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften entsprechen muß. Man unterscheidet zwischen Arbeitsplätzen der Type A, B oder C, wobei es von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren abhängt (Radionuklid, Aktivität, Arbeitsverfahren usw.), welcher Arbeitsplatz für die geplante Tätigkeit in Frage kommt.

Körperliche Voraussetzungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Die körperlichen Voraussetzungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen sind:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Feststellung der gesundheitliche Eignung durch einen Arzt (Strahlenschutzuntersuchung)

Werdende und stillende Mütter dürfen im Strahlenbereich nicht tätig sein



Wichtig!
Bevor die Tätigkeit im Strahlenbereich aufgenommen wird muß eine Belehrung über die möglichen Gefahren beim Umgang mit radioaktiven Stoffen durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten erfolgen.