PHYSIKALISCHE KONTROLLE


Die Strahlenexposition von beruflich strahlenexponierten Personen ist systematisch zu überwachen wobei die Überwachung bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A aufgrund individueller Messungen zu erfolgen hat.

Die Auswertung dieser individuellen Messungen sowie von Inkorporationsüberwachungen darf nur von einer ermächtigten Dosismessstelle vorgenommen werden.


Personendosimetrie


Inkorporationsüberwachung


Auswertung der Strahlenschutzmessungen


Dosismessstelle