Die Strahlenexposition von beruflich strahlenexponierten Personen ist systematisch zu überwachen wobei die Überwachung bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A aufgrund individueller Messungen zu erfolgen hat.
Die Auswertung dieser individuellen Messungen sowie von Inkorporationsüberwachungen darf nur von einer ermächtigten Dosismessstelle vorgenommen werden.
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