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Unter Inkorporation versteht man die Aufnahme von Radionukliden in den Organismus.
Übersteigt die Aktivität des offenen radioaktiven Stoffes, mit dem eine beruflich strahlenexponierte Person umgeht, zu irgendeinem Zeitpunkt den Grenzwert, ist eine Inkorporationsüberwachung der Person durchzuführen.
Ist eine unzulässig hohe Inkorporation bei einer beruflich strahlenexponierten Person anzunehmen, ist unverzüglich eine Inkorporationsmessung durchzuführen.
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