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Die äußere Exposition aufgrund des Umgangs mit Strahlenquellen ist bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A durch Personendosimetrie zu überwachen.
Zu diesem Zweck ist während der Tätigkeit im Strahlenbereich stets ein Dosimeter an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle zu tragen.
Kann auf diese Art die Exposition nicht hinreichend genau ermittelt werden, so sind zusätzliche Dosimeter zu verwenden; dies insbesondere, wenn
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das Personendosimeter wird üblicherweise im Brustbereich getragen
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Soweit es aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich ist, sind auch an Personen der Kategorie B oder an Personen, die sich nur fallweise in Überwachungsbereichen aufhalten, Personendosismessungen durchzuführen.
Für die Messungen sind Dosimeter zu verwenden, deren Anzeige nicht ohne Beschädigung gelöscht werden kann; diese sind in regelmäßigen Zeitabständen, die nicht mehr als einen Monat betragen dürfen, auszutauschen. Die Messergebnisse sind dem Bewilligungsinhaber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der Dosimeter in der Messstelle zu übermitteln.
In besonderen Fällen, insbesondere wenn aus Gründen des Strahlenschutzes genauere Kenntnisse über die Dosisbeiträge durch einzelne Arbeitsvorgänge erforderlich sind, müssen die Messungen nach zwei von einander unabhängigen Verfahren vorgenommen werden. Eine Messung ist nach dem bisherigen Verfahren vorzunehmen, die andere Messung muss die jederzeitige Feststellung der empfangenen Personendosis ermöglichen.
Nach diesem Verfahren gemessene Personendosen sind nach Abschluss des einzelnen Arbeitsvorganges, längstens jedoch für jeden Arbeitstag aufzuzeichnen. Bei Bedarf sind Warndosimeter zu verwenden.
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