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getragen werden.
Bei Schäden oder krankhaften Zuständen der Haut an Händen oder Unterarmen, durch die deren Schutzfunktion gegen die Aufnahme offener radioaktiver Stoffe herabgesetzt ist, hat das Arbeiten mit solchen Stoffen unter allen Umständen, selbst bei Verwendung von Kontaminationsschutzhandschuhen, zu unterbleiben. Dies gilt nicht bei kleineren Schäden, die entsprechend versorgt wurden.
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