KONTROLLBEREICH


Kontrollbereich ist derjenige Teil eines Strahlenbereiches, in dem Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder bei ihrer Ausbildung einer Exposition durch Einstrahlung von außen oder durch Inkorporation radioaktiver Stoffe ausgesetzt sein können, die eine effektive Dosis von 6 mSv/Jahr übersteigt.

Anforderungen an Kontrollbereiche

Der Kontrollbereich ist abzugrenzen und als solcher mit dem Strahlenwarnzeichen und dem Vermerk „Vorsicht Strahlung“ zu kennzeichnen.

Der Zugang ist auf beruflich strahlenexponierte Personen, Patienten, Probanden und helfende Personen zu beschränken.

Falls erforderlich, sind zur Vermeidung der Ausbreitung radioaktiver Kontaminationen messtechnische Einrichtungen beim Zugang und Abgang von Personen und Gütern vorzusehen.

Die Ortsdosisleistung, die Raumluftaktivitätskonzentration bzw. Oberflächenkontamination sind im erforderlichen Umfang zu überwachen und aufzuzeichnen.

Es ist eine Kennzeichnung unter Angabe der Art des Bereichs, der Art der Strahlenquellen und der damit verbundenen Gefahren vorzusehen.

Hinsichtlich der Strahlenquellen und der auf sie bezogenen Tätigkeiten müssen den Strahlenrisiken entsprechende schriftliche Arbeitsanweisungen vorliegen.

Sperrbereiche sind Teile des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung mehr als 3mSv/h betragen kann. Sie sind zu kennzeichnen und so abzusichern, dass Personen nicht unkontrolliert in diese Bereiche gelangen können.

Für die Maßnahmen ist der Bewilligungsinhaber verantwortlich; er hat gegebenenfalls den Strahlenschutzbeauftragten beizuziehen.




Kontrollbereich


Überwachungsbereich