ÜBERWACHUNGSBEREICH


Überwachungsbereich ist derjenige Teil eines Strahlenbereiches, in dem Personen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder bei ihrer Ausbildung einer Exposition durch Einstrahlung von außen oder durch Inkorporation radioaktiver Stoffe ausgesetzt sein können, die eine effektive Dosis von 1mSv, nicht aber von 6mSv oder ein Zehntel der zulässigen Äquivalentdosis für die Augenlinse, die Haut oder die Extremitäten pro Jahr übersteigt.

Anforderungen an Überwachungsbereiche

Die Ortsdosisleistung, die Raumluftaktivitätskonzentration bzw. Oberflächenkontamination sind im erforderlichen Umfang zu überwachen und aufzuzeichnen.

Es ist eine Kennzeichnung unter Angabe der Art des Bereichs, der Art der Strahlenquellen und der damit verbundenen Gefahren vorzusehen.

Soweit es aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich ist, sind hinsichtlich der Strahlenquellen und der betreffenden Tätigkeiten den Strahlenrisiken entsprechende schriftliche Arbeitsanweisungen vorzusehen.

Für die Maßnahmen ist der Bewilligungsinhaber verantwortlich; er hat gegebenenfalls den Strahlenschutzbeauftragten beizuziehen.




Kontrollbereich


Überwachungsbereich