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Überwachungsbereich ist derjenige Teil eines Strahlenbereiches, in dem Personen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder bei ihrer Ausbildung einer Exposition durch Einstrahlung von außen oder durch Inkorporation radioaktiver Stoffe ausgesetzt sein können, die eine effektive Dosis von 1mSv, nicht aber von 6mSv oder ein Zehntel der zulässigen Äquivalentdosis für die Augenlinse, die Haut oder die Extremitäten pro Jahr übersteigt.
Anforderungen an Überwachungsbereiche
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