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Strahlenexponierte Personen sind Selbstständige oder Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit eine Strahlenexposition und somit eine Strahlendosis erhalten können, die über dem Grenzwert (1mSv/Jahr) für Einzelpersonen der Bevölkerung liegt.
Wenn eine beruflich strahlenexponierte Person bei mehreren Arbeitgebern oder als Arbeitnehmer und gleichzeitig selbständig tätig ist, so ist für jede dieser Tätigkeiten eine individuelle Dosisüberwachung durchzuführen.
Als beruflich strahlenexponierte Personen dürfen nur solche Personen tätig werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, keine werdenden Mütter, bei Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch keine stillenden Mütter sind.
Zu Kontroll- und Überwachungszwecken wird zwischen zwei Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen unterschieden:
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