Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in zwölf aufeinander folgenden Monaten einer Exposition ausgesetzt sein,
bei der
eine effektive Dosis von 6mSv
eine Äquivalentdosis von 45mSv für die Augenlinse
eine Äquivalentdosis von 150mSv für die Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel
überschritten werden kann.
Zur Kategorie A gehören jedenfalls Personendie mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, deren Aktivität und Umgangsart zumindest einen Arbeitsplatz der Type B erfordert oder die sich regelmäßig in Kontrollbereichen aufhalten.