STRAHLENEXPONIERTE PERSONEN DER KATEGORIE A


Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in zwölf aufeinander folgenden Monaten einer Exposition ausgesetzt sein,

bei der

eine effektive Dosis von 6mSv

eine Äquivalentdosis von 45mSv für die Augenlinse

eine Äquivalentdosis von 150mSv für die Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel



überschritten werden kann.

Zur Kategorie A gehören jedenfalls Personen die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, deren Aktivität und Umgangsart zumindest einen Arbeitsplatz der Type B erfordert oder die sich regelmäßig in Kontrollbereichen aufhalten.


strahlenexponierte Personen der Kategorie A


strahlenexponierte Personen der Kategorie B