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überschritten werden kann.
Zur Kategorie B gehören jedenfalls Personen die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, deren Aktivität und Umgangsart höchstens einen Arbeitsplatz der Type C erfordert oder die sich regelmäßig in Überwachungsbereichen aufhalten.
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B, bei denen die physikalische Kontrolle eine Überschreitung der festgelegten Werte ergeben hat, dürfen im Strahlenbereich künftig nur nach Feststellung ihrer gesundheitlichen Eignung als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A weiter verwendet werden.
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