STRAHLENEXPONIERTE PERSONEN DER KATEGORIE B


Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in zwölf aufeinander folgenden Monaten einer Exposition ausgesetzt sein,

bei der

eine effektive Dosis von 1mSv

eine Äquivalentdosis von 15mSv für die Augenlinse

eine Äquivalentdosis von 50mSv für die Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel



überschritten werden kann.

Zur Kategorie B gehören jedenfalls Personen die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen, deren Aktivität und Umgangsart höchstens einen Arbeitsplatz der Type C erfordert oder die sich regelmäßig in Überwachungsbereichen aufhalten.

Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B, bei denen die physikalische Kontrolle eine Überschreitung der festgelegten Werte ergeben hat, dürfen im Strahlenbereich künftig nur nach Feststellung ihrer gesundheitlichen Eignung als beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A weiter verwendet werden.


strahlenexponierte Personen der Kategorie A


strahlenexponierte Personen der Kategorie B