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Definition laut Strahlenschutzgesetz
Der Strahlenschutzbeauftragte ist eine für die Erfordernisse des Tätigkeitsbereiches qualifizierte Person, deren Fachkenntnis und Ausbildung von der zuständigen Behörde anerkannt ist und der mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes vom Bewilligungsinhaber betraut ist.
Diese Person muss die erforderliche Verlässlichkeit besitzen und für die in Betracht kommende Tätigkeit körperlich und gesitig geeignet sein.
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