STRAHLENSCHUTZBELEHRUNG


Die Belehrung durch den Strahlenschutzbeauftragten hat zu umfassen:

die mit dieser Tätigkeit verbundenen Gesundheitsrisiken und die einzuhaltenden Sicherheits- und Strahlenschutzmaßnahmen sowie Verhaltensmaßregeln

die allgemeinen Vorgangsweisen im Strahlenschutz

die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere diejenigen, die mit den gegebenen Betriebs- und Arbeitsbedingungen zusammenhängen

die Beachtung der technischen, ärztlichen und organisatorischen Vorschriften

im Fall weiblicher Arbeitskräfte das Erfordernis einer frühzeitigen Meldung einer Schwangerschaft



Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Belehrungen sind Aufzeichnungen zu führen, die von der belehrten Person zu unterfertigen sind. Die Aufzeichnungen sind zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde mindestens fünf Jahre aufzubewahren.


Ausbildungsnachweis


Aufgaben


Strahlenschutzbelehrung


Pflichten und Rechte