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Jede beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A, deren Tätigkeit als solche Person endet oder deren Arbeitsverhältnis gelöst wird, ist einer ärztlichen Untersuchung (Enduntersuchung) durch einen ermächtigten Arzt zu unterziehen.
Bei dieser Untersuchung ist auch festzustellen, inwieweit weitere ärztliche Nachuntersuchungen erforderlich sind.
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