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Die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellung von Zeugnissen sind von ermächtigten Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten oder Krankenanstalten durchzuführen.
Die zur Durchführung der Untersuchungen ermächtigten Ärzte haben den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzausbildung (Fachgebiet Strahlenschutz) und periodischen Fortbildung nachzuweisen.
Die Zulassung als ermächtigter Arzt zur Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen wird vom zuständigen Ministerium erteilt.
Über die ärztlichen Untersuchungen sind genaue Aufzeichnungen zu führen.
Diese Aufzeichnungen sind aufzubewahren bis der Betreffende das 75. Lebensjahr vollendet oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre lang nach Beendigung der mit Strahlenexposition verbundenen Arbeit.
Die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde und der zuständigen Unfallversicherung auf Verlangen vorzulegen.
Bei Widerruf oder Erlöschen der Ermächtigung sind diese Aufzeichnungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser bestimmten Stelle zu übergeben.
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