STRAHLENSCHUTZUNTERSUCHUNG


Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A ist deren gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung im vorhinein festzustellen.

Das Zeugnis über das Untersuchungsergebnis darf im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als zwei Monate sein.

Dem die Untersuchung durchführenden ermächtigten Arzt sind alle sachdienlichen Informationen einschließlich der Arbeitsplatzbedingungen zugänglich zu machen.


Eignungsuntersuchung


Kontrolluntersuchungen


Sofortuntersuchung


Enduntersuchung


Ärztliches Zeugnis


Untersuchungsstellen im AKH


Ermächtigte Ärzte, Anforderungen und Aufgaben


Aufgaben des Bewilligungsinhabers