Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A ist deren gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung im vorhinein festzustellen.
Das Zeugnis über das Untersuchungsergebnis darf im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als zwei Monate sein.
Dem die Untersuchung durchführenden ermächtigten Arzt sind alle sachdienlichen Informationen einschließlich der Arbeitsplatzbedingungen zugänglich zu machen.
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