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Periodisch wiederkehrende Untersuchungen haben bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A jährlich zu erfolgen.
Nach Maßgabe der Erfordernisse des Strahlenschutzes kann die zuständige Behörde kürzere Abstände anordnen.
Innerhalb dieser Abstände sind im Einzelfall weitere Untersuchungen durchzuführen, wenn dies auf Grund des Ergebnisses der vorangegangenen Untersuchung oder nach einer Erkrankung zur Feststellung der weiteren gesundheitlichen Eignung erforderlich ist.
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