SOFORTUNTERSUCHUNG


Hat eine Person infolge Strahleneinwirkung eine Beeinträchtigung der Gesundheit erlitten, so ist unverzüglich ihre ärztliche Untersuchung zu veranlassen und von dem Vorfall die zuständige Behörde zu verständigen.

Eine Untersuchung ist jedenfalls dann zu veranlassen, wenn die Person eine Einzeldosis größer als die für beruflich strahlenexponierte Personen jährlich höchstzulässige Dosis erhalten hat.

Der ermächtigte Arzt hat erforderlichenfalls dem Stand der Wissenschaft entsprechende Untersuchungsverfahren, wie etwa die biologische Dosimetrie, zu veranlassen.

Das Ergebnis dieser ärztlichen Untersuchung hinsichtlich eines allenfalls eingetretenen Strahlenschadens sowie hinsichtlich der weiteren Eignung zur Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person ist vom Bewilligungsinhaber der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Der die Untersuchung durchführende ermächtigte Arzt hat erforderlichenfalls eine geeignete Behandlung oder Nachuntersuchung zu veranlassen.


Eignungsuntersuchung


Kontrolluntersuchungen


Sofortuntersuchung


Enduntersuchung


Ärztliches Zeugnis


Untersuchungsstellen im AKH


Ermächtigte Ärzte, Anforderungen und Aufgaben


Aufgaben des Bewilligungsinhabers