VERHALTENSREGELN


Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann es vorkommen, daß Gegenstände, Arbeitsflächen und dgl. kontaminiert werden.

Damit das Risiko einer radioaktiven Kontamination so gering wie möglich gehalten wird, müssen folgende Grundregeln eingehalten werden:

Verboten ist Nahrung und Getränke zu sich zu nehmen, zu rauchen, Nahrungsmittel, Geschirr und dergleichen aufzubewahren

Abgrenzung und Kennzeichnung der Arbeitsplätze

Sauberkeit am Arbeitsplatz, Verwenden von Schutzbekleidung (Arbeitsmantel, Handschuhe usw.)

Verwenden von Schutzeinrichtungen (Abschirmung, Abzugsschrank, usw.)

Verwenden von Einwegartikeln

Verwenden von Auffangwannen und Überbehältern (mit saugfähigem Material auslegen)

Sorgfältige Kennzeichnung und Verwahrung radioaktiver Stoffe

Kurze Wege für den Transport radioaktiver Materialien

Regelmäßige Kontaminationskontrollen mit geeigneten Strahlenmeßgeräten




Bei Verlassen des Strahlenbereiches sollte eine Messung an einem Hand-Fuß-Monitor durchgeführt werden, damit bei einer möglichen Kontamination keine Radioaktivität verschleppt wird.