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Zentrum für Biomedizinische Forschung / Allgemeine Informationen / Hausordnung
 
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Hausordnung
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Hausordnung der Abteilung Biomed. Forschung

Für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit bitte wir Sie unsere » Hausordnung  ausführlich zu lesen und sich an den untenstehenden Ablauf zu halten sowie diesen unter Verwendung des » Anhangs zur Hausordnung zu bestätigen.

Our Hous Rules are also available in » english.

Hausordnung

Die Abteilung für Biomedizinische Forschung (ABF) des Departments für Biomedizinische Forschung, Medizinischen Universität Wien, ist laut § 16 Tierversuchsgesetz (TVG 2012) eine genehmigte Einrichtung zur Zucht und Haltung von Versuchstieren und zur Durchführung von Tierversuchen.

Der fachliche Wirkungsbereich umfasst die Planung, Betreuung und Durchführung präklinischer Forschungsvorhaben der MedUni Wien, deren Fragestellungen mit dem Einsatz von Versuchstieren verbunden sind. Die ABF stellt ihre räumliche Struktur, gerätemäßige Ausstattung und fachliche Mitarbeit für Forschungsprojekte zur Verfügung und koordiniert die räumliche und zeitliche Nutzung. Die ABF übernimmt als zentrale Einrichtung die Anschaffung, die fachgerechte Haltung und Pflege der Versuchstiere und unterstützt den Nutzungsberechtigten bei der Durchführung genehmigter Projekte und beim sachgerechten Einsatz medizintechnischer Geräte.

Die ABF stellt aufgrund ihrer Funktion als zentrale Forschungseinrichtung einen besonderen Bereich im Rahmen der MedUni Wien dar, deren gleichzeitige Nutzung durch verschiedene Forschungsgruppen mit unterschiedlichsten Anforderungen eine gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Darüber hinaus erfordert die örtliche Einbindung in den Spitalsbereich des Allgemeinen Krankenhauses besondere Hygienemaßnahmen.

Um die Arbeiten an der Abteilung möglichst reibungslos und für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten, sollten sich alle - MitarbeiterInnen der Abteilung sowie ProjektmitarbeiterInnen - bemühen, respektvoll miteinander umzugehen und einen entsprechend höflichen Umgangston zu wählen. Im Rahmen dieser Aufgaben sind folgende Richtlinien einzuhalten:

Die Abteilung ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 geöffnet. Für abteilungsfremde und nicht eingeschulte Personen ist bei Betreten der Abteilung eine umgehende Anmeldung an der Leitstelle erforderlich. Für Projektmitarbeiter mit eButton kann die Abteilung von 6:00 bis 20:00 betreten werden.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes ist Personen der Zutritt zum Zweck eines Besuches der Abteilung nur mit Zustimmung des Leiters des Departments und eines von der Leitstelle ausgestellten Ausweises gestattet. Dieser Ausweis ist am Ende des Besuches wieder an der Leitstelle abzugeben.

Bei Terminen betreffend der OP- und Eingriffsräume bitte vorher mit Fr. Sagasser Tel: 52044 Kontakt aufnehmen. Spätester Anmeldeschluss dafür ist jeden Dienstag für die darauffolgende Woche. Arbeiten, die später angemeldet werden, können in der Planung der folgenden Arbeitswoche nicht mehr berücksichtigt werden.

Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Abteilung können mit entsprechender Genehmigung durch den Abteilungsleiter durchgeführt werden, erfordern aber verlässliche Eintragungen in den elektonischen OPPlan bzw. in entsprechend andere Terminlisten, sowie verantwortungsbewusstes Arbeiten. Sollten die dafür notwendigen Auflagen nicht entsprechend erfüllt werden, kann die Arbeitsgenehmigung jederzeit zurückgezogen werden.

Personen, die die Hygienebarriere übertreten (dies sind alle Räume der Abteilung außer den Verwaltungsräumen und „offenen“ Labors), tragen bereichsbezogene Dienstkleidung (Hosen, Kasack, Schuhe, Mäntel). Das Betreten des Bereiches in Straßenschuhen, Straßenkleidung oder weißer Dienstkleidung (Arztkleidung) ist untersagt. Bereichsbezogene Dienstkleidung darf nicht außerhalb der Abteilung verwendet werden. Dienstkleidungen werden am Ende des Arbeitstages gesammelt. Bei Verschmutzung der Dienstkleidung ist diese umgehend zu wechseln. Sammelbehälter stehen in den Garderoben zur Verfügung.

Im Verantwortungsbereich der Projektleiter liegt es Sorge zu tragen, dass sämtliche arbeitsrechtlichen Anforderungen und Arbeitsschutzmaßnahmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingehalten werden. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche am Projekt beteiligten MitarbeiterInnen (durch Eintragung in die beigefügte Liste) an der Abteilung bekannt gemacht werden. Die ProjektleiterInnen sind auch dafür verantwortlich, dass sämtliche ProjektmitarbeiterInnen entsprechende Qualifikationen für die von ihnen durchzuführenden Arbeiten nachweisen können. Ein schriftlicher Nachweis dieser Qualifikation muss in der Projektmappe vorliegen.

Alle Mitarbeiter, die in den Räumlichkeiten der Abteilung an Projekten arbeiten und nicht direkt als Mitarbeiter des ABF anzusehen sind, müssen vor Arbeitsbeginn namentlich genannt und vorgestellt werden. Diese Personen müssen im Tierhaltungsbereich immer ihren Mitarbeiterausweis bei sich führen.

Weiters wird vorausgesetzt, dass die MitarbeiterInnen die für die Projektarbeit notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen mitbringen, Die Qualifikation der Projektmitarbeiter betreffend artgerechter Handhabung der Tiere, wird von dem für den jeweiligen Tierhaltungsbereich zuständigen Tierpfleger, in dem das Projekt durchgeführt wird, überprüft. Anhand von Schulungsnachweisen erfolgt die e-Button Vergabe.

Vor Beginn der Projektarbeiten sind sämtliche Auflagen (Bewilligungen, Sicherheitsvorkehrungen, Finanzierungszusage) zu erfüllen bzw. zu unterfertigen.

Projekte mit erforderlichen Tierversuchsgenehmigungen können erst beginnen, nachdem das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Für den reibungslosen Ablauf der Arbeiten ist es unbedingt notwendig, pünktlich zu erscheinen. Bei Verhinderung wird um Benachrichtigung (Klappe 52170 oder 52090) gebeten.

Vor Beginn muss jedes neue Projekt, anhand einer Projektvorstellung, in kurzer und verständlicher Form (PowerPoint Template zur Präsentation bei Fr. Raffaela Lubich bzw. Fr. Bettina Woppel) den Mitarbeitern der ABF vorgestellt werden. Dabei werden auch spezielle Anforderungen an OP und Tierpflege besprochen.

Während der Projektarbeiten sind detaillierte Arbeitsprotokolle (je ein Protokoll für OP und Tierhaltung) anzufertigen, welche jederzeit am ABF verfügbar sein müssen. Darin müssen folgende Punkte enthalten sein: Betreuung; Medikamentengabe und Art des Eingriffs. Ebenso muss ein schriftlicher Einschulungsnachweis aller Projektmitarbeiter vom Projektleiter im Protokollbuch aufliegen. Bei genehmigten Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten sind jegliche Manipulationen genau zu dokumentieren und die Aufzeichnungen am Institut aufzulegen.

Nach Beendigung eines Projektes ist der Abteilung ein zusammenfassender Endbericht mit den gewonnen Daten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Publikation ist die ABF sowie die verantwortlichen MitarbeiterInnen entsprechend den Gepflogenheiten der „Good Scientific Practice“ entweder in der Liste der beteiligten Institutionen und Autoren anzuführen oder im Sinne eines reinen Serviceanbieters im Acknowledgement anzuführen.

Für den reibungslosen Arbeitsablauf notwendige Schlüssel und e-Button werden von der Abteilung zur Verfügung gestellt. Nur mit dem Nachweis einer Einschulung erfolgt die e-Button Vergabe Nach Beendigung des Projektes sind diese unverzüglich zu retournieren. Für verloren gegangene bzw. nicht retournierte Schlüssel und e-Buttons müssen die anfallenden Kosten für die Nachbestellung dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden. Es ist den Verantwortlichen ausdrücklich untersagt, Schlüssel oder E-Buttons an Dritte weiterzugeben. Für die Vergabe von E-Buttons werden 20.- € Kaution eingehoben.

Versuchstiere dürfen ausnahmslos nur über die ABF unter Verwendung eines eigenen Bestellformulars bestellt werden. Tierlieferungen, deren Bestellung nicht über die ABF erfolgt ist, können aus Gründen der Logistik (Platzbedarf) und des Hygienestatus der Tiere nicht angenommen werden. Bestellungen können erst nach positivem Bescheid vom Ministerium, nach einem Nachweis der Projektfinanzierung und nach Anlegen einer Projektmappe durchgeführt werden.

Für das Ausmaß der jeweiligen Arbeit stehen Telefon (Ortsgebiet Wien), Fax und Kopiergerät zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch, sich auf das Notwendigste zu beschränken, da die Kapazität der Abteilung beschränkt ist und sämtliche Overheadkosten vom Institutsbudget finanziert werden müssen.

Die Benützung von EDV-Geräten ist, mit Ausnahme computerunterstützter Analyse-Systeme und zur Tierverwaltung zur Verfügung gestellter Tablets, generell nicht gestattet. In diesem Fall sind die ProjektleiterInnen dazu angehalten, die Ergebnisse auf einem entsprechenden Speichermedium zu sichern. Daten, die auf der jeweiligen Festplatte gespeichert werden, werden automatisch von Seiten der Abteilung gelöscht.

Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten der Abteilung benützt werden. Bücher können am Institut gelesen oder kopiert werden, ein Entlehnen ist nicht erlaubt.

Vor Beginn der Arbeiten ist an den zur Verfügung gestellten Geräten von den zuständigen Institutsmitarbeitern eine entsprechende Einschulung durchzuführen.

Sämtliche verwendete Einrichtungen und Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen und in ihren Ursprungszustand zu bringen. Die dafür notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Putztücher und Handschuhe werden von der Abteilung zur Verfügung gestellt. Bestecke, Scheren, Pinzetten etc., die gereinigt und sterilisiert werden müssen, sollen in einem bereitgestellten Behälter deponiert werden. Es wird vorausgesetzt, dass dafür Sorge getragen wird, dass die Geräte gegebenenfalls vorher desinfiziert bzw. dekontaminiert werden. Wir bitten auch darum, darauf zu achten, dass keine von Ihnen benützten Geräte in den Sterilwerkbänken oder anderen Bereichen verbleiben.

Sofern eigenes oder spezielles Werkzeug benutzt wird, welches nicht Eigentum der Abteilung ist, muss für die Reinigung und Sterilisation selbst Sorge getragen werden.

Werden Geräte oder andere Werkzeuge, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, vom Projektleiter mitgebracht, so sind diese zu kennzeichnen. Am Beginn des Versuches sind diese vom Bereichsleiter in einer Liste zu dokumentieren. Wartung, Service und alle anderen notwenigen Maßnahmen für den einwandfreien Gebrauch unterliegen dem Projektleiter. Die Abteilung kann jedoch keine Haftung für etwaige Schäden an Geräten übernehmen.

Der Bedarf an Chemikalien, Reagenzien und Medien muss mit den Mitarbeitern der Abteilung abgestimmt werden. Sofern sie Material der Abteilung benötigen, wird Ihnen dieses nach Projektabschluss im Rahmen der Projektabrechung in Rechnung gestellt.

Weiters ist darauf zu achten, dass notwendige Nachbestellungen rechtzeitig erledigt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten.

Der Umgang mit Medikamenten entspricht den AKH-weit gültigen Vorschriften (AKH PB Gebarung mit Arzneimitteln und anderen Apothekengütern). Die Beschaffung der Medikamente richtet sich nach dem projektabhängigen Bedarf.

Der Verbrauchsmaterialbedarf muss mit den Mitarbeitern der Abteilung abgestimmt werden. Es steht den Projektleitern frei, eigenes Verbrauchsmaterial zu verwenden. Die Abteilung kann jedoch keine Haftung für gelagertes Material übernehmen. Die Nachbestellung und abschließende Verrechnung erfolgt wie oben beschrieben.

Von Seiten der Abteilung wird die Möglichkeit geboten, projektbezogene Proben zwischen zu lagern. Dazu stehen Kühlschränke, Tiefkühlschränke (-20°C, -80°C), ein Kühlraum sowie ein Tiefkühlraum im Bereich der Tierhaltung und ein Behälter mit flüssigem Stickstoff zur Verfügung. Die Wartung dieser Geräte liegt im Aufgabenbereich der Abteilung.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Tiefkühlraum im Tierhaltungsbereich 1 - 2mal pro Monat entleert wird. Sollten längere Aufbewahrungszeiten notwendig sein, ist der Bedarf mit den Mitarbeitern der Abteilung abzusprechen. Die Aufbewahrungsbehälter müssen mit Namen, Datum und Tierspezies versehen sein, andernfalls kann für die Probenaufbewahrung keine Gewährleistung geboten werden.

Zwischengelagerte Proben in Kühl- und Tiefkühlschränken sowie im Stickstoffbehälter sind ebenfalls detailliert zu beschriften, um Verwechslungen zu vermeiden und eine optimale Lagerung gewährleisten zu können. Proben, die im Stickstoff gelagert werden, müssen in die dafür vorgesehenen Listen eingetragen werden.

Bei Arbeiten im OP-Bereich, sowie Laborbereich sind die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu beachten. Essen, Trinken und Rauchen sind im Laborbereich verboten.

Bei Tragen von Handschuhen ist es zu vermeiden, Gegenstände außerhalb des Manipulationsbereiches (z.B.: Telefon, Türschnallen) anzugreifen.

Notwendige Desinfektionsmittel werden, wenn nicht standardmäßig vorhanden, für die Zeit der Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Beim Arbeiten mit lebenden Tieren ist ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich, welches von ProjektleiterInnen und –mitarbeiterInnen vorausgesetzt wird.

Es gilt die strikte Regelung, dass man, bevor man einen der Tierräume betritt 48 Stunden lang in keinem externen Tierhaus, gewesen sein darf. Selbiges gilt nach jeglichem Kontakt mit Nagern und insbesondere auch bei freilaufenden, potentiell infizierten Mäusen. Innerhalb der 48 Stunden ist auf jeden Fall ein zweimaliges Duschen sowie Haare waschen erforderlich.

Es ist weiters zu berücksichtigen, dass die Eingewöhnzeit der Tiere von zwei Wochen nach der Lieferung unbedingt einzuhalten ist.

Das Betreten der Tierräume ist nur nach Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung erlaubt.

Vor Beginn der Projektarbeit sind die für die Tiere verantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung über den Arbeitsablauf zu informieren. Terminänderungen im Arbeitsablauf sind den zuständigen Mitarbeitern rechtzeitig bekannt zu geben.

Vor dem Verlassen der benützten Räumlichkeiten sind alle Tiere und Käfige zu kontrollieren. Deckel und Wasserflaschen müssen auf ihren richtigen Sitz überprüft werden.

Bei Arbeiten im Bereich der Barrierehaltungen sind insbesonders die Hygiene-Vorschriften genau zu beachten. Um regelmäßige Rücksprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern wird dringend gebeten.

Der Beginn und die Beendigung von Arbeiten in der Obduktion müssen den zuständigen Mitarbeitern gemeldet werden.

Die Obduktion muss nach Beendigung der Arbeiten gereinigt werden. Für Instrumente, die im Rahmen von Arbeiten in der Obduktion verwendet werden, sind die Projektmitarbeiter verantwortlich. Für Proben und Präparate, die im Obduktionsbereich zurückgelassen werden, sind die jeweiligen Projektmitarbeiter verantwortlich. Von Seiten der Abteilung wird keine Haftung dafür übernommen.

Für die Benützung des OP-Bereichs (OP-Säle und Eingriffsräume) sind die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Entsprechende Bekleidung wird von der Abteilung zur Verfügung gestellt. Wertgegenstände sind entsprechend aufzubewahren, da die Abteilung keine Haftung für das Abhandenkommen übernehmen kann.

Arbeiten im OP-Bereich sowie der Bedarf an Verbrauchsmaterialien, Medikamenten und Reagenzien sind mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung abzustimmen.

Nach Beendigung der Arbeiten müssen die Räumlichkeiten entsprechend gereinigt und verschlossen werden.

Es liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Projektleiters, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gemeldet und durchgeführt werden und somit Gefahren für Mitarbeiter und Umwelt ausgeschlossen sind. Eine detaillierte Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen sowie eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit GVOs erhalten ProjektleiterInnen und – mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch den Beauftragten für die Biologische Sicherheit des Instituts (siehe ABF-FM Anhang zur Hausordnung Biologische Sicherheit). Der Beginn von Arbeiten dieser Art ist erst nach entsprechender Freigabe durch das zuständige Komitee möglich.

Das Arbeiten mit radioaktiven Stoffen sowie die Verwendung von Röntgengeräten erfordern eine Bewilligung durch die Strahlenschutzbeauftragten der Abteilung. Die ProjektleiterInnen sind dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt werden. Eine detaillierte Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen sowie eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit radioaktiven Substanzen und der Verwendung von Röntgengeräten erhalten ProjektleiterInnen und – mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch die Strahlenschutzbeauftragen der Abteilung.

Arbeiten mit chemischen Substanzen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt werden, wobei die Verantwortung im Bereich der Projektleitung liegt.

Der Chemiebeauftragte der Abteilung muss vor Beginn der Arbeiten über die Verwendung der chemischen Substanzen in Kenntnis gesetzt werden. Eine detaillierte Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen sowie eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit chemischen Substanzen erhalten ProjektleiterInnen und – mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch den Chemiebeauftragten der Abteilung.

Projektbezogene Giftstoffe sowie Arzneimittel, die vom Projektleiter eingebracht werden, unterliegen der Verantwortung des jeweiligen Projektleiters. Werden diese Stoffe am ABF deponiert, sind diese dem zuständigen Bereichsleiter zu melden. Detaillierte Angaben über Menge, Gefahrenklasse und Verbrauch sind in die Dokumentation zu übernehmen.

Die Entsorgung von Abfällen, im speziellen Spritzennadeln, Skalpelle, Glaswaren, Chemikalien, biologischen sowie radioaktiven Abfällen hat gemäß den AKH-weit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Entsprechende Sammelbehälter werden von der Abteilung zur Verfügung gestellt.

Abgelaufene Materialien werden ebenfalls entsprechend entsorgt.

Generell sind im Bereich der Abteilung die allgemein geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Im Zweifelsfall ist die Sicherheitsvertrauensperson der Abteilung für allgemeine Sicherheitsfragen heranzuziehen.

 
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