Für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit bitte wir Sie unsere » Hausordnung ausführlich zu lesen und sich an den untenstehenden Ablauf zu halten sowie diesen unter Verwendung des » Anhangs zur Hausordnung
zu bestätigen.
Our Hous Rules are also available in » english.
Die Abteilung ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 geöffnet. Für abteilungsfremde und nicht eingeschulte
Personen ist bei Betreten der Abteilung eine umgehende Anmeldung an der Leitstelle erforderlich. Für
Projektmitarbeiter mit eButton kann die Abteilung von 6:00 bis 20:00 betreten werden.
Zur Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes ist Personen der Zutritt zum Zweck eines Besuches der
Abteilung nur mit Zustimmung des Leiters des Departments und eines von der Leitstelle ausgestellten Ausweises
gestattet. Dieser Ausweis ist am Ende des Besuches wieder an der Leitstelle abzugeben.
Bei Terminen betreffend der OP- und Eingriffsräume bitte vorher mit Fr. Sagasser Tel: 52044 Kontakt aufnehmen.
Spätester Anmeldeschluss dafür ist jeden Dienstag für die darauffolgende Woche. Arbeiten, die später angemeldet werden, können in der Planung der folgenden Arbeitswoche nicht mehr berücksichtigt
werden.
Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Abteilung können mit entsprechender Genehmigung durch den
Abteilungsleiter durchgeführt werden, erfordern aber verlässliche Eintragungen in den elektonischen OPPlan
bzw. in entsprechend andere Terminlisten, sowie verantwortungsbewusstes Arbeiten. Sollten die dafür
notwendigen Auflagen nicht entsprechend erfüllt werden, kann die Arbeitsgenehmigung jederzeit zurückgezogen
werden.
Personen, die die Hygienebarriere übertreten (dies sind alle Räume der Abteilung außer den Verwaltungsräumen
und „offenen“ Labors), tragen bereichsbezogene Dienstkleidung (Hosen, Kasack, Schuhe, Mäntel).
Das Betreten des Bereiches in Straßenschuhen, Straßenkleidung oder weißer Dienstkleidung (Arztkleidung)
ist untersagt. Bereichsbezogene Dienstkleidung darf nicht außerhalb der Abteilung verwendet werden.
Dienstkleidungen werden am Ende des Arbeitstages gesammelt. Bei Verschmutzung der Dienstkleidung ist
diese umgehend zu wechseln. Sammelbehälter stehen in den Garderoben zur Verfügung.
Im Verantwortungsbereich der Projektleiter liegt es Sorge zu tragen, dass sämtliche arbeitsrechtlichen
Anforderungen und Arbeitsschutzmaßnahmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eingehalten
werden. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche am Projekt beteiligten MitarbeiterInnen (durch
Eintragung in die beigefügte Liste) an der Abteilung bekannt gemacht werden. Die ProjektleiterInnen sind
auch dafür verantwortlich, dass sämtliche ProjektmitarbeiterInnen entsprechende Qualifikationen für die
von ihnen durchzuführenden Arbeiten nachweisen können. Ein schriftlicher Nachweis dieser Qualifikation
muss in der Projektmappe vorliegen.
Alle Mitarbeiter, die in den Räumlichkeiten der Abteilung an Projekten arbeiten und nicht direkt als Mitarbeiter
des ABF anzusehen sind, müssen vor Arbeitsbeginn namentlich genannt und vorgestellt werden. Diese
Personen müssen im Tierhaltungsbereich immer ihren Mitarbeiterausweis bei sich führen.
Weiters wird vorausgesetzt, dass die MitarbeiterInnen die für die Projektarbeit notwendigen Kenntnisse und
Qualifikationen mitbringen, Die Qualifikation der Projektmitarbeiter betreffend artgerechter Handhabung
der Tiere, wird von dem für den jeweiligen Tierhaltungsbereich zuständigen Tierpfleger, in dem das Projekt
durchgeführt wird, überprüft. Anhand von Schulungsnachweisen erfolgt die e-Button Vergabe.
Vor Beginn der Projektarbeiten sind sämtliche Auflagen (Bewilligungen, Sicherheitsvorkehrungen, Finanzierungszusage)
zu erfüllen bzw. zu unterfertigen.
Projekte mit erforderlichen Tierversuchsgenehmigungen können erst beginnen, nachdem das Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Für den reibungslosen
Ablauf der Arbeiten ist es unbedingt notwendig, pünktlich zu erscheinen. Bei Verhinderung wird um Benachrichtigung
(Klappe 52170 oder 52090) gebeten.
Vor Beginn muss jedes neue Projekt, anhand einer Projektvorstellung, in kurzer und verständlicher Form
(PowerPoint Template zur Präsentation bei Fr. Raffaela Lubich bzw. Fr. Bettina Woppel) den Mitarbeitern
der ABF vorgestellt werden. Dabei werden auch spezielle Anforderungen an OP und Tierpflege besprochen.
Während der Projektarbeiten sind detaillierte Arbeitsprotokolle (je ein Protokoll für OP und Tierhaltung)
anzufertigen, welche jederzeit am ABF verfügbar sein müssen. Darin müssen folgende Punkte enthalten sein:
Betreuung; Medikamentengabe und Art des Eingriffs. Ebenso muss ein schriftlicher Einschulungsnachweis
aller Projektmitarbeiter vom Projektleiter im Protokollbuch aufliegen. Bei genehmigten Arbeiten außerhalb
der Öffnungszeiten sind jegliche Manipulationen genau zu dokumentieren und die Aufzeichnungen am Institut
aufzulegen.
Nach Beendigung eines Projektes ist der Abteilung ein zusammenfassender Endbericht mit den gewonnen
Daten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Publikation ist die ABF sowie die verantwortlichen MitarbeiterInnen
entsprechend den Gepflogenheiten der „Good Scientific Practice“ entweder in der Liste der beteiligten
Institutionen und Autoren anzuführen oder im Sinne eines reinen Serviceanbieters im Acknowledgement
anzuführen.
Für den reibungslosen Arbeitsablauf notwendige Schlüssel und e-Button werden von der Abteilung zur Verfügung
gestellt. Nur mit dem Nachweis einer Einschulung erfolgt die e-Button Vergabe Nach Beendigung des
Projektes sind diese unverzüglich zu retournieren. Für verloren gegangene bzw. nicht retournierte Schlüssel
und e-Buttons müssen die anfallenden Kosten für die Nachbestellung dem Verantwortlichen in Rechnung
gestellt werden. Es ist den Verantwortlichen ausdrücklich untersagt, Schlüssel oder E-Buttons an Dritte
weiterzugeben. Für die Vergabe von E-Buttons werden 20.- € Kaution eingehoben.
Versuchstiere dürfen ausnahmslos nur über die ABF unter Verwendung eines eigenen Bestellformulars bestellt
werden. Tierlieferungen, deren Bestellung nicht über die ABF erfolgt ist, können aus Gründen der Logistik
(Platzbedarf) und des Hygienestatus der Tiere nicht angenommen werden. Bestellungen können erst
nach positivem Bescheid vom Ministerium, nach einem Nachweis der Projektfinanzierung und nach Anlegen
einer Projektmappe durchgeführt werden.
Für das Ausmaß der jeweiligen Arbeit stehen Telefon (Ortsgebiet Wien), Fax und Kopiergerät zur Verfügung.
Wir bitten Sie jedoch, sich auf das Notwendigste zu beschränken, da die Kapazität der Abteilung beschränkt
ist und sämtliche Overheadkosten vom Institutsbudget finanziert werden müssen.
Die Benützung von EDV-Geräten ist, mit Ausnahme computerunterstützter Analyse-Systeme und zur Tierverwaltung
zur Verfügung gestellter Tablets, generell nicht gestattet. In diesem Fall sind die ProjektleiterInnen
dazu angehalten, die Ergebnisse auf einem entsprechenden Speichermedium zu sichern. Daten, die auf
der jeweiligen Festplatte gespeichert werden, werden automatisch von Seiten der Abteilung gelöscht.
Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten der Abteilung benützt werden. Bücher können am Institut
gelesen oder kopiert werden, ein Entlehnen ist nicht erlaubt.
Vor Beginn der Arbeiten ist an den zur Verfügung gestellten Geräten von den zuständigen Institutsmitarbeitern
eine entsprechende Einschulung durchzuführen.
Sämtliche verwendete Einrichtungen und Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen und in ihren Ursprungszustand
zu bringen. Die dafür notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Putztücher und Handschuhe
werden von der Abteilung zur Verfügung gestellt. Bestecke, Scheren, Pinzetten etc., die gereinigt und
sterilisiert werden müssen, sollen in einem bereitgestellten Behälter deponiert werden. Es wird vorausgesetzt,
dass dafür Sorge getragen wird, dass die Geräte gegebenenfalls vorher desinfiziert bzw. dekontaminiert
werden. Wir bitten auch darum, darauf zu achten, dass keine von Ihnen benützten Geräte in den Sterilwerkbänken
oder anderen Bereichen verbleiben.
Sofern eigenes oder spezielles Werkzeug benutzt wird, welches nicht Eigentum der Abteilung ist, muss für
die Reinigung und Sterilisation selbst Sorge getragen werden.
Werden Geräte oder andere Werkzeuge, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, vom Projektleiter
mitgebracht, so sind diese zu kennzeichnen. Am Beginn des Versuches sind diese vom Bereichsleiter
in einer Liste zu dokumentieren. Wartung, Service und alle anderen notwenigen Maßnahmen für den
einwandfreien Gebrauch unterliegen dem Projektleiter. Die Abteilung kann jedoch keine Haftung für etwaige
Schäden an Geräten übernehmen.
Der Bedarf an Chemikalien, Reagenzien und Medien muss mit den Mitarbeitern der Abteilung abgestimmt
werden. Sofern sie Material der Abteilung benötigen, wird Ihnen dieses nach Projektabschluss im Rahmen
der Projektabrechung in Rechnung gestellt.
Weiters ist darauf zu achten, dass notwendige Nachbestellungen rechtzeitig erledigt werden, um einen reibungslosen
Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten.
Der Umgang mit Medikamenten entspricht den AKH-weit gültigen Vorschriften (AKH PB Gebarung mit Arzneimitteln
und anderen Apothekengütern). Die Beschaffung der Medikamente richtet sich nach dem projektabhängigen
Bedarf.
Der Verbrauchsmaterialbedarf muss mit den Mitarbeitern der Abteilung abgestimmt werden. Es steht den
Projektleitern frei, eigenes Verbrauchsmaterial zu verwenden. Die Abteilung kann jedoch keine Haftung für gelagertes Material übernehmen.
Die Nachbestellung und abschließende Verrechnung erfolgt wie oben beschrieben.
Von Seiten der Abteilung wird die Möglichkeit geboten, projektbezogene Proben zwischen zu lagern. Dazu
stehen Kühlschränke, Tiefkühlschränke (-20°C, -80°C), ein Kühlraum sowie ein Tiefkühlraum im Bereich der
Tierhaltung und ein Behälter mit flüssigem Stickstoff zur Verfügung. Die Wartung dieser Geräte liegt im Aufgabenbereich
der Abteilung.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Tiefkühlraum im Tierhaltungsbereich 1 - 2mal pro Monat entleert wird.
Sollten längere Aufbewahrungszeiten notwendig sein, ist der Bedarf mit den Mitarbeitern der Abteilung abzusprechen.
Die Aufbewahrungsbehälter müssen mit Namen, Datum und Tierspezies versehen sein, andernfalls
kann für die Probenaufbewahrung keine Gewährleistung geboten werden.
Zwischengelagerte Proben in Kühl- und Tiefkühlschränken sowie im Stickstoffbehälter sind ebenfalls detailliert
zu beschriften, um Verwechslungen zu vermeiden und eine optimale Lagerung gewährleisten zu können.
Proben, die im Stickstoff gelagert werden, müssen in die dafür vorgesehenen Listen eingetragen werden.
Bei Arbeiten im OP-Bereich, sowie Laborbereich sind die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu beachten.
Essen, Trinken und Rauchen sind im Laborbereich verboten.
Bei Tragen von Handschuhen ist es zu vermeiden, Gegenstände außerhalb des Manipulationsbereiches (z.B.:
Telefon, Türschnallen) anzugreifen.
Notwendige Desinfektionsmittel werden, wenn nicht standardmäßig vorhanden, für die Zeit der Arbeiten zur
Verfügung gestellt.
Beim Arbeiten mit lebenden Tieren ist ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich,
welches von ProjektleiterInnen und –mitarbeiterInnen vorausgesetzt wird.
Es gilt die strikte Regelung, dass man, bevor man einen der Tierräume betritt 48 Stunden lang in keinem
externen Tierhaus, gewesen sein darf. Selbiges gilt nach jeglichem Kontakt mit Nagern und insbesondere
auch bei freilaufenden, potentiell infizierten Mäusen. Innerhalb der 48 Stunden ist auf jeden Fall ein zweimaliges
Duschen sowie Haare waschen erforderlich.
Es ist weiters zu berücksichtigen, dass die Eingewöhnzeit der Tiere von zwei Wochen nach der Lieferung unbedingt
einzuhalten ist.
Das Betreten der Tierräume ist nur nach Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung erlaubt.
Vor Beginn der Projektarbeit sind die für die Tiere verantwortlichen Mitarbeiter der Abteilung über den Arbeitsablauf
zu informieren. Terminänderungen im Arbeitsablauf sind den zuständigen Mitarbeitern rechtzeitig
bekannt zu geben.
Vor dem Verlassen der benützten Räumlichkeiten sind alle Tiere und Käfige zu kontrollieren. Deckel und
Wasserflaschen müssen auf ihren richtigen Sitz überprüft werden.
Bei Arbeiten im Bereich der Barrierehaltungen sind insbesonders die Hygiene-Vorschriften genau zu beachten.
Um regelmäßige Rücksprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern wird dringend gebeten.
Der Beginn und die Beendigung von Arbeiten in der Obduktion müssen den zuständigen Mitarbeitern gemeldet
werden.
Die Obduktion muss nach Beendigung der Arbeiten gereinigt werden. Für Instrumente, die im Rahmen von
Arbeiten in der Obduktion verwendet werden, sind die Projektmitarbeiter verantwortlich. Für Proben und
Präparate, die im Obduktionsbereich zurückgelassen werden, sind die jeweiligen Projektmitarbeiter verantwortlich.
Von Seiten der Abteilung wird keine Haftung dafür übernommen.
Für die Benützung des OP-Bereichs (OP-Säle und Eingriffsräume) sind die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen
zu berücksichtigen. Entsprechende Bekleidung wird von der Abteilung zur Verfügung gestellt. Wertgegenstände
sind entsprechend aufzubewahren, da die Abteilung keine Haftung für das Abhandenkommen
übernehmen kann.
Arbeiten im OP-Bereich sowie der Bedarf an Verbrauchsmaterialien, Medikamenten und Reagenzien sind mit
den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung abzustimmen.
Nach Beendigung der Arbeiten müssen die Räumlichkeiten entsprechend gereinigt und verschlossen werden.
Es liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Projektleiters, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Arbeiten
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gemeldet und durchgeführt werden und somit Gefahren
für Mitarbeiter und Umwelt ausgeschlossen sind. Eine detaillierte Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen
sowie eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit GVOs erhalten ProjektleiterInnen und –
mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch den Beauftragten für die Biologische Sicherheit des Instituts
(siehe ABF-FM Anhang zur Hausordnung Biologische Sicherheit). Der Beginn von Arbeiten dieser Art ist erst
nach entsprechender Freigabe durch das zuständige Komitee möglich.
Das Arbeiten mit radioaktiven Stoffen sowie die Verwendung von Röntgengeräten erfordern eine Bewilligung
durch die Strahlenschutzbeauftragten der Abteilung. Die ProjektleiterInnen sind dafür verantwortlich,
dass alle Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt werden. Eine detaillierte
Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen sowie eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit radioaktiven
Substanzen und der Verwendung von Röntgengeräten erhalten ProjektleiterInnen und –
mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch die Strahlenschutzbeauftragen der Abteilung.
Arbeiten mit chemischen Substanzen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt
werden, wobei die Verantwortung im Bereich der Projektleitung liegt.
Der Chemiebeauftragte der Abteilung muss vor Beginn der Arbeiten über die Verwendung der chemischen
Substanzen in Kenntnis gesetzt werden. Eine detaillierte Aufstellung der zu beachtenden Maßnahmen sowie
eine Einschulung bezüglich des Arbeitens mit chemischen Substanzen erhalten ProjektleiterInnen und –
mitarbeiterInnen vor Beginn der Arbeiten durch den Chemiebeauftragten der Abteilung.
Projektbezogene Giftstoffe sowie Arzneimittel, die vom Projektleiter eingebracht werden, unterliegen der
Verantwortung des jeweiligen Projektleiters. Werden diese Stoffe am ABF deponiert, sind diese dem zuständigen
Bereichsleiter zu melden. Detaillierte Angaben über Menge, Gefahrenklasse und Verbrauch sind in die
Dokumentation zu übernehmen.
Die Entsorgung von Abfällen, im speziellen Spritzennadeln, Skalpelle, Glaswaren, Chemikalien, biologischen
sowie radioaktiven Abfällen hat gemäß den AKH-weit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Entsprechende
Sammelbehälter werden von der Abteilung zur Verfügung gestellt.
Abgelaufene Materialien werden ebenfalls entsprechend entsorgt.
Generell sind im Bereich der Abteilung die allgemein geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Im Zweifelsfall ist die Sicherheitsvertrauensperson der Abteilung für allgemeine Sicherheitsfragen heranzuziehen.