wurde am 29.01.1868 in Bochnia, Galizien geboren. Er promovierte 1891 an der Universität Wien. Ab 1889 war er Demonstrator am Institut für gerichtliche Medizin, 1892 wurde er stellvertretender Gerichtsanatom. Haberda wurde 1897 nach Hofmanns Tod mit der Supplierung der Lehrkanzel für Gerichtsmedizin beauftragt, bis Alexander Kolisko diese 1898 übernahm. Nach der tatsächlichen Übernahme der Lehrkanzel durch Haberda 1916 kam es zu einer baulichen und personellen Erweiterung des Instituts.
Werke:
· Die gerichtsärztliche Bedeutung von Rachenverletzungen an Leichen Neugeborener.
· Die fötalen Kreislaufwege des Neugeborenen und ihre Veränderungen nach der Geburt.
· Über das postmortale Entstehen von Ekchymosen.
· Wiederaufnahme der Beiträge der gerichtlichen Medizin.