Wir möchten auf die folgenden Punkte hinweisen, die einer Korrektur bedürfen:
1. Im Universitätsgesetz 2002 sowie im Organisationsplan der MUW und in den vom Senat der Universität erlassenen und in deren Mitteilungsblättern veröffentlichten Satzungen gibt es gesetzliche Bestimmungen und interne Regeln, nach denen sich Angehörige der Universität jetzt zu richten haben. Von unzureichend eingehaltenen bzw. willkürlich missachteten Verfahrensregeln kann keine Rede sein
Das UG 2002 ist am 1.1. 2004 in Kraft getreten, seit diesem Zeitpunkt gibt es die Medizinischen Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck, und sie alle haben, dem internationalen Trend in Richtung starker und unabhängiger Organisationsstrukturen folgend, einzelne Institute zu größeren Einheiten (Zentren) zusammengelegt. Auch in Graz und Innsbruck wurden die Institute für Pathophysiologie mit anderen Instituten zu größeren Organisationseinheiten verbunden. Das hat mit der wissenschaftlichen Qualifikation der bisherigen Institutsvorstände nichts zu tun und qualifiziert ihre Leistungen in keiner Weise ab.
Die gesetzlichen Änderungen und diese Neustrukturierung brachten es mit sich, dass seit diesem Datum die Funktion eines „Institutsvorstands“ ex lege erloschen ist, es existiert auch diese Bezeichnung im geltenden Universitätsgesetz nicht mehr. Ebenso sind alle Kollegialorgane außer dem Senat der Universität, wie etwa die Institutskonferenz, per Gesetz abgeschafft.
Nunmehr werden die Professoren jeder neu geschaffenen Organisationseinheit (OE) vom Rektorat ersucht, einen Vorschlag für die Person eines Organisationseinheitsleiters (OEL) zu unterbreiten. Bei der Bestellung des OELs am ZPP ist das Rektorat dem Vorschlag der Mehrheit der Professoren gefolgt und hat Otto Scheiner für die Periode von 2004 bis 2006 zum OEL ernannt. Diese Ernennung wurde auf Vorschlag von zwei Drittel der Professoren am ZPP für eine weitere Periode erneuert.
Eine weitere Gliederung dieser neuen Organisationseinheit in Institute und/oder Abteilungen ist vom Gesetz her nicht zwingend. Aus praktisch-administrativen Gründen, und weil gewachsene Strukturen auch nicht einfach zerschlagen werden sollten, wurden am ZPP – wie auch an anderen dieser neuen Organisationseinheiten - Subeinheiten errichtet, die etwa den früheren Instituten entsprechen. Für diese kann der OEL in Rücksprache mit dem Rektorat Leiter(innen) ernennen, wobei er in seiner Auswahl frei ist. Im Allgemeinen wurde die bisherige Leitungsfunktion dafür berücksichtigt.
2. Mit der Ernennung des OEL geht auch die Verteilungshoheit über das von der Universität zur Verfügung gestellten Budget der OE auf diesen über. Idealerweise wird er die Mittel im Einvernehmen mit den qualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeitern, insbesondere den Professoren der OE, unter denen sich größtenteils auch die Leiter der Subeinheiten finden, verteilen. Eine Einflussnahme ist nur durch das Rektorat möglich, wie etwa eine Sonderzuteilung zur Stärkung eines Forschungsschwerpunkts oder einer Einbehaltung bestimmter Beträge als Kostenersatzleistung.
Alle finanziellen Aktionen stehen unter der Kontrolle der Finanzabteilung der Universität. Wenn diese eine Überziehung eines Budgetrahmens festgestellt hat, so ist dies als offizielle Weisung aufzufassen, wie es auch im angesprochenen Konflikt der Fall war.
3. Das unter Bruch des internen Vertrauens an das Profil weitergegebene und veröffentlichte Protokoll des „Institutsrats“ gibt keine Entscheidungen wieder, weil es sich hier um ein von der Institutsleiterin (einer selbstverständlich in einem international ausgeschriebenen Verfahren berufenen Universitätsprofessorin, Frau Dr.Erika Jensen-Jarolim) einberufenes, beratendes und völlig informelles Informationsgremium handelt. Ebenso informell ist ein regelmäßig tagendes Gremium des gesamten Zentrums ZPP, der Zentrumsrat, wo alle Gruppen von Universitätsangehörigen vertreten sind. In diesen Gremien können Regelwidrigkeiten sofort erkannt werden. Meinungsvielfalt, Diskussion und sachliche Auseinandersetzungen sind selbstverständlich, aber wir halten es für verwerflich, mit vertraulichen Informationen und Dokumenten an die Öffentlichkeit zu gehen, um sie dann in Form von Sensations(nicht)geschichten in verzerrter und unrichtiger Darstellung wieder zu finden und einen verdienten Kollegen in schiefes Licht gerückt zu sehen.
Der kürzliche, mit Dreiviertelmehrheit (!) gefasste Vorschlag des Senats der Universität, den Rektor als einzigen Kandidaten dem Kontrollorgan der Universität, dem Universitätsrat, zur Wiederwahl vorzuschlagen, der von diesem einstimmig bestätigt wurde lässt jedenfalls keine finsteren Machtstrukturen an unserer Universität erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Universitätsprofessorinnen und -professoren am Zentrum für Physiologie und Pathophysiologie: Wilfried Ellmeier
Hans Goldenberg
Juerg Graf
Erika Jensen-Jarolim
Hannes Stockinger
Rudolf Valenta
Ursula Wiedermann-Schmidt
Gerhard Zlabinger