Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Ursache von nosokomialen Infektionen sein.
Die Anwendung von wiederaufbereitbaren Medizinprodukten setzt eine vorhergehende Aufbereitung mittels Reinigung und Desinfektion oder Sterilisation voraus, an die klare Anforderungen zu stellen sind.
Gemäß §34 Medizinproduktegesetz muss der Anwender die Aufbereitung von Medizinprodukten den Anweisungen des Herstellers folgend durchführen. Daraus leitet sich aber ab, dass Hersteller von Medizinprodukten dem Anwender klare, nachvollziehbare und vollständige Anweisungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten liefern müssen.
Die Univ. Klinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle unterstützt die mit der Beschaffung und Aufbereitung von Medizinprodukten betrauten Einrichtungen des AKH Wien bei der Feststellung und fachlichen Beurteilung der Herstellerangaben hinsichtlich der fachlichen Nachvollziehbarkeit und Durchführbarkeit der Aufbereitung von anzuschaffenden Medizinprodukten.
Im Rahmen eines Investitionsantrages oder eines Antrages auf Leihgerätestellung im AKH Wien beurteilt die Univ. Klinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle insbesondere:
Die aktuelle Checkliste für Anbieter wird von der Abteilung Medizintechnik der Technischen Direktion AKH Wien (TMT) auf Anfrage ausgegeben.