Eine Reihe von Gesetzen (Epidemiegesetz, Tuberkolosegesetz, AIDS-Gesetz, Geschlechtskrankheitengesetz) dienen der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in Österreich.
Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod der Meldepflicht unterliegen.
Jede Ärztin und jeder Arzt sowie jedes Labor, welche eine meldepflichtige Krankheit diagnostizieren, sind voneinander unabhängig zur Meldung verpflichtet! Das bedeutet, dass gegebenenfalls zwei Meldungen über denselben Fall abgegeben werden müssen.
In den Untermenüs linkerhand finden Sie die Liste der in Österreich meldpflichtigen Erkrankungen, die zur Meldung benötigten Formulare sowie die Adressen, an welche diese laut AKH-Erlass zu versenden sind.
Die den Informationen auf diesen Seiten zugrundeliegende Richtlinie ist
> RL 35 - Meldepflichtige Krankheiten
und der AKH Erlass
> AKH/R/11/2012 Meldepflichtige Krankheiten in Österreich, Neufassung.