Erkrankung | Meldefrist |
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Geschlechtskrankheiten | Binnen 24 Stunden nur wenn Weiterverbreitung der Krankheit zu befürchten ist, oder sich die/der Kranke der ärztlichen Behandlung bzw Beobachtung entzieht Ziffernmäßige Erfassung der Neuerkrankungen 1x monatlich |
Tuberkulose | Innerhalb von 3 Tagen nach Diagnose-Erstellung |
bei Verdacht meldepflichtige Erkrankungen | Unverzügliche Meldung |
sonstige meldepflichtige Erkrankungen | binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden |