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Malariafiebertherapie: Breite Anwendung in Wien war ein Sonderfall - MedUni Wien präsentierte Ergebnisse der Historikerkommission

Die im März 2012 von der MedUni Wien eingesetzte Historikerkommission, die sich in einem Forschungsprojekt den Methoden in Forschung und PatientInnenbehandlung während der Nachkriegszeit an der damaligen Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie und Neurologie widmete, hat heute bei einer Pressekonferenz ihre Erkenntnisse präsentiert. Das zentrale Ergebnis: Die Malariafiebertherapie war zwar in ihrer Diagnosen-übergreifenden, breiten Anwendung an der Wiener Klinik ein Sonderfall, aber nach damaligen Anschauungen zulässig. Es gibt aber Hinweise, dass in Einzelfällen die Erhaltung des Malaria-Stammes im Vordergrund stand.

Die Untersuchung der unabhängigen Kommission unter der Leitung des Historikers Gernot Heiss konzentrierte sich auf jene Diagnosen, die an der Wiener Klinik unter der Leitung von Hans Hoff (1951 – 1969), manchmal auch zum Einsatz der Malariafiebertherapie geführt hatten. Es sind dies die fünf damaligen Diagnosefelder „Neurosyphilis“, „schizophrene“ und „affektive Erkrankungen“, „Intelligenzmängel“ und „Psychopathie“. „Im Vergleich zu anderen Kliniken war das ein deutlich breiteres Anwendungsfeld, das auf den positiven Erfahrungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte aus den 1920er bis 1940er Jahren begründet ist“, erklärt Heiss.

Die psychiatrische Praxis befand sich therapeutisch in den Jahren zwischen 1951 und 1969 international in einer Phase eines sukzessiven Übergangs von den in der Zwischenkriegszeit entwickelten Therapien zu den neuen Psychopharmaka. In dieser Periode der „pharmakologischen Wende“ in der Psychiatrie wurden parallel oder in Kombination weiterhin die in den 1920er und 1930er Jahren eingeführten „Schock- und Fieberkuren“ (Malariafiebertherapie, Insulinkomatherapie, Cardiazolkrampftherapie, Elektrokrampftherapie) und die neuen medikamentösen Therapien (ab 1952 Neuroleptika, ab 1958 Antidepressiva) angewandt, wobei der damals von der psychiatrischen „Scientific Community“ akzeptierte Einsatz nicht nur von der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch von der persönlichen Erfahrung des Arztes bzw. der Ärztin bestimmt wurde.

Dazu stellt Gernot Heiss fest: „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Malariafiebertherapie oder eine der anderen Therapien zu ´Versuchszwecken´ oder als Bestrafung eingesetzt wurde.

„Die Malaria-Infektion erfolgte immer durch Blutübertragung der ‚Malaria tertiana´ von Mensch zu Mensch, wobei die Infektion ohne die Gefahr von Malariarezidiven, das heißt ohne Gefahr von neuerlichen Malariafieberschüben, beendet werden konnte“, erklärt Johannes Wancata, Psychiater und Mitglied des Beirates. Das bedeutete allerdings auch, dass der Stamm von Patient zu Patient weitergegeben werden musste um erhalten zu bleiben. „In einzelnen Akten von Patienten finden sich Bemerkungen wie ´kommt als Stammträger´, woraus man interpretieren kann, dass diese Patienten primär als Stammträger der Malaria tertiana behandelt wurden“, sagt Wancata. Daher kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Anwendung der Malariatherapie zwar von der allgemeinen Diagnose her gerechtfertigt, aber vor allem zur Aufrechterhaltung des Malaria-Tertiana-Stamms erfolgte. Wancata betont, dass ein solches Vorgehen aus heutiger Sicht klar abzulehnen sei: „Als Leiter einer der Nachfolgeeinrichtungen der früheren Neurologisch-Psychiatrischen Universitätsklinik bedauere ich diese damals durchgeführten Maßnahmen.“

Insgesamt untersuchte das zweijährige Forschungsprojekt der Kommission, der neben Heiss noch der ehemalige Patientenanwalt der Stadt Wien, Konrad Brustbauer, der Medizinrechtsexperte Christian Kopetzki und die HistorikerInnen Mitchell Ash, Margarete Grandner, Gabriella Hauch und Oliver Rathkolb angehörten, rund 90.000 PatientInnen-Akten, die im Archiv des Allgemeinen Krankenhauses verfügbar sind. In die Datenbank zur statistischen Auswertung wurden alle jene Fälle aufgenommen, in denen eine der fünf Diagnosen mit einem Aufenthalt von mindestens fünf Tagen gestellt wurde, da davon auszugehen war, dass bei einem kürzeren Aufenthalt keine der untersuchten Behandlungen durchgeführt werden konnte. Somit kamen 14.919 Akten der Erwachsenenabteilungen in die Datenbank, darunter waren 772 Fälle, in denen die Malariafiebertherapie angewandt wurde. Von den ca. 2.400 Akten der Kinderstation betrafen insgesamt 35 Fälle die Malariatherapie, wobei keines der Kinder aus einem Heim kam.

In Wien wurde die Malariatherapie laut Erkenntnissen der Kommission im deutschsprachigen Raum in den 1960er-Jahren noch am längsten eingesetzt. Heiss: „Nicht, weil man die pharmakologischen Entwicklungen verschlafen hätte, sondern allein deshalb, weil Wiener Kliniker - wohl vor allem Hans Hoff und seine Generation - positive Erfahrungen mit dieser Therapie hatten und man in Wien länger als woanders über einen Malaria-Stamm verfügte.“

Über die Malariafiebertherapie
Die Malariafiebertherapie war von den 1920er-Jahren bis in die 1960er-Jahre weltweit vor allem gegen die psychiatrisch-neurologischen Spätstadien der Syphilis zum Einsatz gekommen und wurde auch bei anderen Erkrankungen in der Psychiatrie eingesetzt. Dabei wurden die PatientInnen absichtlich mit einem gut behandelbaren Malaria-Erreger infiziert, um durch die starken Fieberschübe ein Abklingen der Erkrankungen zu  erzielen. Die Malariatherapie galt vor der möglichen Verwendung von Antibiotika als die am besten wirksame Therapie bei Progressiver Paralyse, einem Spätstadium der Syphilis.

Eine umfassende Publikation in Buchform soll Anfang 2016 erscheinen.

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