Bibliografie: BERGER E.: Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Behinderung, Med. f. Mensch. Behind. 4, 10  -16, 2007

 

PSYCHOTHERAPIE FÜR MENSCHEN MIT INTELLEKTUELLER BEHINDERUNG[1]

ERNST BERGER

 

ZUSAMMENFASSUNG

Psychische Störungen bedürfen auch im Kontext der intellektuellen Behinderung einer besonderen Erklärung und dürfen nicht – dem biologistischen Paradigma folgend - als selbstverständlicher Ausdruck der Behinderung verstanden werden. Psychotherapie ist eine der anzuwendenden Behandlungsmethoden. Neben der meist angestrebten Symptomminimalisierung beziehen wir uns auf das Ziel der Strukturänderung der Persönlichkeit (STROTZKA). Der Beitrag stellt Indikationsbereiche und Methodik dar und weist auf den Ansatz der „Rehistorisierung“ hin.

 

ABSTRACT

Psychotherapy must be regarded as a method for treatment of psychic disturbances also for people with intellectual handicap. The goal of psychotherapy is not only the reduction of symptoms, but also the change of personality. We discuss the indication and the methods for psychotherapy and we describe the approach of „rehistorisation“.

 

1.                  EINLEITUNG

 

Als Basis der Diskussion muss vorerst der Gegenstand definiert werden: „Psychotherapie ist ein bewusster und geplanter interaktioneller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und / oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens.“ (15)

 

Diese Definition entspricht durchaus dem Zugang, den wir in der Arbeit mit Menschen mit intellektueller Behinderung verfolgen und spannt einen dafür ausreichenden Rahmen. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass in der Periode der Niederschrift dieser Definition die psychotherapeutische Arbeit mit geistig behinderten Menschen noch mehr als Bekenntnis verstanden wurde und von der Realität noch weit entfernt war: „Die traditionellen Therapien und in etwas abgeschwächtem Ausmaß die Verhaltenstherapien stellen beim Patienten Anforderungen an seine verbalen und kognitiven Fähigkeiten in der Übersetzung der Gefühle in kommunizierbare verbale Gehalte, im diskriminativen Lernen an verbalen Stimuli, in der Auseinandersetzung mit alternativen Denkansätzen, in der Introspektion und Selbstexploration etc. Das Verhältnis zwischen Intelligenz und der Anwendbarkeit verschiedener Techniken ist deshalb in den traditionellen Therapien kaum in Frage gestellt worden (bzw. wurde häufig genug bestätigt). Doch gibt es abgewandelte Therapieformen, die durchaus mit Erfolg bei Schwachbegabten angewandt werden können.“ (15, S 57). Es dauerte noch etwa 10 Jahre, bis zum Beginn einer strukturierten Arbeit in diesem Bereich (3)(13). Dies ist deshalb nicht weiter verwunderlich, weil jene Menschen mit intellektueller Behinderung, die auffälliges Verhalten und / oder psychopathologische Symptome entwickelten, meist rasch zu Patienten der Anstaltspsychiatrie wurden und oft jahrelang dort verblieben (10). Erst jener Paradigmenwechsel, der mit der Reintegration behinderter Menschen in die Gesellschaft (5)(2) einherging, führte dazu, dass diese Menschen in nennenswertem Ausmaß  in das Blickfeld der Psychotherapeuten gelangten. Dennoch stehen Menschen mit intellektueller Behinderung noch immer am Rand der psychotherapeutischen Versorgung: „Es besteht immer noch die Tendenz, psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung als Ausdruck der geistigen Behinderung zu betrachten und nicht als Phänomene, die einer besonderen Erklärung bedürfen. Die Konsequenz ist, dass diese Störungen im Schatten der geistigen Behinderung bleiben und weder differenzierte diagnostische Mittel noch angemessene Behandlungsstrategien entwickelt werden.“ (4).

 

In der aktuellen Diskussion dominiert nach wie vor der Aspekt der Verhaltensänderung (16). Der Aspekt der Persönlichkeitsveränderung wird im Rahmen mancher Therapieschulen vertreten (4,12), steht aber im allgemeinen nicht im Zentrum. Er muss aber ebenso in den Diskurs einbezogen werden wie andere methodische Ansätze, die in der Definition von STROTZKA inkludiert sind, ohne unter der Bezeichnung Psychotherapie im engeren Sinne zu firmieren – z.B. der methodische Ansatz der „Rehistorisierung“ (10).

 

2.                 DIE BEDINGUNGEN:

 

Für das Verständnis des Zusammenhangs zwischen intellektueller Behinderung und psychischer Störung kann von folgenden Prämissen ausgegangen werden:

 

Nach wie vor sind Menschen, die sich beruflich mit Menschen befassen, die von einer intellektuellen Behinderung betroffen sind, einem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. Im medizinischen Bereich wird dies gelegentlich in die Frage gekleidet, ob sich eine (finanziell) aufwendige Intervention denn „auszahlt“. Je höhergradig der biologische Defekt ist, der der Behinderung zugrunde liegt (17), desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch bei somatisch-medizinischen Maßnahmen – z.B. Implantation eines Herzschrittmachers, Einleitung einer Dialysebehandlung – diese Frage gestellt wird. Auch im Bereich der Psychotherapie begegnen wir solchen Fragen immer noch. Es ist daher notwendig, zu einigen grundlegenden Voraussetzungen der Arbeit in diesem  Feld Stellung zu beziehen:

 

 

Diese Fakten sollten vor Einstieg in die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit intellektueller Behinderung einer bewussten Reflexion unterzogen werden.

 

3.                 DAS KONZEPT

 

3.1.           ISOLATION

 

W. JANTZEN (6,7,9) benennt "Isolation" als Kernproblem von Behinderung im allgemeinen; er unterscheidet zwischen den isolierenden Bedingungen, die auf biologischer, psychischer oder sozialer Ebene auftreten und die menschliche Entwicklung beeinflussen können vom Prozess der Isolation, der als Summe sozial bedingter Ausgrenzungen von umfassender Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verstanden werden kann. Isolierende Bedingungen können - je nach der Entwicklungsperiode in der sie wirksam sind -   pathogene und phasenspezifisch pathoplastische Wirkungen entfalten. In der Konsequenz stellen sie jedenfalls einen beträchtlichen Risikofaktor in der Konstituierung einer stabilen Ich - Identität dar, dessen konkrete Wirksamkeit allerdings von der Summe der Entwicklungsbedingungen abhängig ist. Somit müssen die pathologischen Konsequenzen (Syndrombildungen) jeweils individuell konkret bestimmt werden.

 

Daraus ergeben sich die Ansatzpunkte und die Leitlinien der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit intellektueller Behinderung:

 

·        Ziel der Psychotherapie ist ein Beitrag zur Konstituierung von Ich – Identität

·        Voraussetzung ist die individuelle biographisch geleitete Analyse der konkreten Ausformung von Isolation (psychopathologisches Syndrom, aktueller Stellenwert eines biologischen Defekts, soziale Lebenssituation)

·        Der Weg besteht in der (kollektiven) Reflexion der aktuellen Lebensrealität und ihrer Veränderung. Hauptthema der Psychotherapie ist somit das "hier und jetzt".

·        Der Therapeut / die Therapeutin müssen über

·        Die Durchführung der Therapie muss – bei Wahrung des Vertrauensverhältnisses - in das „Netz der Helfer“ eingebettet werden.

 

 

3.2.           KLINISCHE INDIKATIONSBEREICHE

 

Die hier aufgezählten Themen stellen den derzeitigen Einsatzschwerpunkt der Psychotherapie in unserem klinischen Alltag dar; sie sind nicht als erschöpfende Liste möglicher Einsatzbereiche zu verstehen.

Posttraumatische Belastungsstörungen (F 43.1) wie sie im klinischen Alltag vor allem nach dem Verlust von Bezugspersonen, nach Gewalterlebnissen (inkl. Sexueller Gewalt), nach dem Eintritt einer Gravidität etc. auftreten. Anpassungsstörungen (F 43.2) wie zum Beispiel aufgrund fortgesetzten sexuellen Missbrauchs oder im Zusammenleben mit psychotischen Elternteilen vorkommen.

 

Behinderte Jugendliche oder junge Erwachsene, die in wachsenden Widerspruch zu ihren oft überbehütenden (familiären) Betreuungssystemen geraten, bringen diesen Widerspruch häufig über psychopathologische Syndrombildungen (häufig mit Symptomen der Fremd- und Autoaggression, der Regression, der Handlungsstereotypie) oder über somatische Symptome  zum Ausdruck. Die Entschlüsselung derartiger Konstellationen und - sofern Aussicht auf Veränderung besteht - ihre psychotherapeutische Bearbeitung sind häufig Inhalt einer erweiterten psychiatrischen Krisenintervention.

 

3.3.           METHODIK

 

Zentrales Prinzip ist die schulen-übergreifende Arbeitsweise, die bewusste Anwendung eines psychotherapeutischen Eklektizismus, wie ihn auch W.SPIEL (14) für die Kinder- u. Jugend-Psychotherapie fordert. Aufgabe des Therapeuten ist es, den für die aktuellen Bedürfnisse des Patienten richtigen methodischen Weg zu finden. Ungeachtet der Tatsache, dass unser Denkhintergrund dem tiefenpsychologischen Konzept psychischer Vorgänge und psychischer Entwicklung nahe steht, kommen zahlreiche Elemente verschiedener Schulrichtungen zur Anwendung.

·        Der Verzicht auf therapeutische Abstinenz ist ein wichtiges Arbeitsprinzip. Der therapeutische Prozess - ob einzeln oder in Gruppen - wird stets dialogisch geführt. Sofern in der Therapie Übertragungsagieren auftritt, wird es als Material in den dialogischen Prozess eingebaut; auf offensive Deutungen bzw. Unterbindung des Übertragungsagierens wird verzichtet.

·        Die Mittel der Kommunikation stammen aus dem verbalen (und mimisch-gestischen) Bereich unter intensiver zusätzlicher Nutzung diverser Gestaltungsmaterialien (Zeichen- u. Spielmaterialien, Musik, Puppen etc.)

·        Der Themenzugang muss meist aktiv durch den Therapeuten eröffnet werden. Auf der Grundlage der klinischen Diagnostik und der Kenntnis der Biografie des Klienten / der Klientin werden jene Themen ausgewählt, die den Konfliktfeldern des aktuellen Lebens nahe stehen und die vermutlich die wesentlichsten veränderbaren Elemente der aktuellen psychosozialen Dynamik darstellen. Diese Themen werden vom Therapeuten als "semidirektiver Vorschlag" in den Dialog eingebracht.

 

Stets ist parallel zur eigentlichen Therapie eine begleitende Arbeit mit den unmittelbaren Bezugspersonen  (oft Elternarbeit) erforderlich. Derzeit geschieht dies vorwiegend unter dem Gesichtspunkt einer stützenden Beratung. Die Anwendung eines systemischen Settings wäre zu erwägen.

 

 

4.                 PRAXIS

 

Im stationären Setting arbeiten wir mit erwachsenen Patienten einer behindertenpsychiatrischen Krankenhausstation. Die Indikationen zur stationären Aufnahme ergeben sich aus der Notwendigkeit zur psychiatrischen Krisenintervention oder im Rahmen der Planung und Anbahnung psychiatrischer Rehabilitationsmaßnahmen. Auf der Symptomebene dominieren Fremd- und Selbstaggression, katatoniformer Rückzug, (pseudo)psychotisch-produktive Bilder und somatische Konversion. Die Therapiedurchführung fällt in den Aufgabenbereich der psychotherapeutisch ausgebildeten MitarbeiterInnen verschiedener Berufsgruppen (PsychologInnen, ÄrztInnen, PädagogInnen).

 

Für die ambulante Psychotherapie gelten grundsätzlich die gleichen Prinzipien. Spezielle Aufmerksamkeit erfordert in diesem Rahmen die Einbettung der Therapie in das soziale Betreuungsnetz. Da Menschen mit intellektueller Behinderung in höherem Maße als andere Menschen in (abhängige) Beziehungen eingebunden sind, müssen diese Beziehungsstrukturen als Einflussfaktoren der Therapie berücksichtigt werden. Die Lösung dieses Problems kann in ähnlicher Weise gestaltet werden, wie dies in der Psychotherapie in der Adoleszenz erfolgt: Die Betreuungspersonen sind in den therapeutischen Prozess nicht unmittelbar, aber „mittelbar“ eingebunden. Konkret bedeutet das, dass die engsten Bezugspersonen von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Therapie überzeugt („Therapiemotivation“) und über die Ziele der Therapie informiert („Therapieziel“) sein müssen.

 

4.1. EXKURS „REHISTORISIERUNG“:

 

Der Begriff „Rehistorisierung“ (8) beschreibt den professionell unterstützten therapeutischen Prozess der Wiedergewinnung der eigenen Lebensgeschichte als Weg zur Überwindung von Isolation. Die aktuelle Lebenssituation von Menschen mit intellektueller Behinderung verschleiert meist die (biologischen, psychischen, sozialen) Bedingungen, die zur Herausbildung dieser Situation geführt haben, sodass aktuelle Verhaltensweisen und psychosoziale Probleme als unmittelbarer Ausdruck des biologischen Defekts (Hirnschädigung etc.) verstanden werden (vgl. 4). Wenn es in einem kollektiven Prozess der Reflexion der biografischen Bedingungen gelingt, die Lebensgeschichte nachzuzeichnen und traumatisierende Ereignisse, Ausschließungsprozesse, Verlusterlebnisse der Erinnerung zugänglich zu machen, kann auf diese Weise ein Beitrag zur Konstituierung von Ich – Identität geleistet werden. „ Die Aufarbeitung der Vergangenheit in der Gegenwart richtet sich insofern in die Zukunft, als durch das Erinnern Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden, die die zukünftige Lebenspraxis verändern. Dadurch werden Verhaltensweisen, Prozesse usw. aus der Vergangenheit verständlich“ (10 ).

 

Ausschnitte aus einem Arbeitsbericht (10) sollen diesen Prozess beispielhaft verdeutlichen:

 

LITERATUR

 

1. BERGER E.: Psychiatrie im Faschismus. Behinderte 11, 5, 59-62, 1988

 

2. BERGER E. HOCHGATTERER P., LEITHNER K., MARYSCHKA CH., GRASSL R.: Die

Reintegration behinderter Menschen durch Ausgliederung aus psychiatrischen Einrichtungen – das Wiener Deinstitutionalisierungsprojekt. Med. f. Mensch. Behind. 3 ..... 2006

 

3. GAEDT Ch.: Psychotherapie bei geistig Behinderten. Beiträge der psychoanalytischen Entwicklungstheorie. Tagungsbericht, Ev. Stiftung Neuerkeröde, 1987

 

4. GAEDT Ch.: Der Beitrag eines psychodynamischen Konzepts zum Verständnis und zur Therapie von psychischen Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung. In: HÄSSLER F., FEGERT J.M. (Hrsg.): Moderne Behandlungskonzepte für Menschen mit geistiger Behinderung. Schattauer, Stuttgart 2000

 

5.  HOCHGATTERER P.: Zur Auflösung der Großanstalten. Facultas Universitätsverlag, Wien 1995

 

6. JANTZEN W. Grundriss einer allgemeinen Psychopathologie und Psychotherapie. Pahl-

Rugenstein,Köln 1979

 

7. JANTZEN W.: Allgemeine Behindertenpädagogik; Bd. I (Sozialwissenschaftliche und psychologische

Grundlagen). Beltz, Weinheim 1987

 

8. JANTZEN W.: Rehistorisierung - Zu Theorie und Praxis verstehender Diagnostik bei geistig behinderten Menschen. Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 6, 1999

 

9. JANTZEN, W.; LANWER-KOPPELIN, W. (Hrsg.): Diagnostik als Rehistorisierung. Methodologie

 und Praxis einer verstehenden Diagnostik am Beispiel schwer behinderter Menschen. Berlin (Edition

 Marhold) 1996

 

10. KREILINGER B.: 20 Jahre leben in der Psychiatrie. Literas-Univ.Verlag, Wien 2002

 

11. MÜLLER - HOHAGEN J.: Verleugnet, verdrängt, verschwiegen; die seelischen Auswirkungen der

Nazizeit. Kösel, München 1988

 

12. PÖRTNER M.: Personenzentrierte Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung. Med. f.

 Mensch. Behind. 3, 32-38, 2006

 

13. REISS St.: A University-Based Demonstration Program on Outpatient Mental Health Services for

Mentally Retarded People. In: STARK J.A., MENOLASCINO F.J., ALBARELLI M.H., GRAY V.C. (Eds.):

 Mental Retardation and Mental Health. Springer, New York 1988

14. SPIEL W., SPIEL G.: Kompendium der Kinder- u. Jugendneuropsychiatrie. Reinhardt, München 1987

 

15. STROTZKA H. (Hrsg.): Psychotherapie: Grundlagen, Verfahren, Indikationen, Urban &

 Schwarzenberg, Wien 1975

 

16. TAYLOR J.L.: In Support of Psychotherapy for People Who Have Mental Retardation. Mental

 Retardation Vol. 43, No. 6, pp. 450–453, 2005

 

17. WHO: The International Classification of  Functions (ICF). World HealthOrganization; Geneva

 2000



[1] Dieser Beitrag stützt sich auf  einen Vortrag aus 1995: Ernst BERGER, Paulus HOCHGATTERER, Monika HEUMAYER „PSYCHOTHERAPIE IN DER BEHINDERTENPSYCHIATRIE“ der im Internet (http://bidok.uibk.ac.at/library/berger-psychotherapie.html) zugänglich ist.