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Nr16 Pathologie, Kennzahl: 220/26

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An der Medizinischen Universität Wien ist am Klinischen Institut für Pathologie mit der Kennzahl: 220/26 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Biomedizinischen Analytiker:in (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIb) voraussichtlich mit 18. Mai 2026 (befristet bis 31. Dezember 2026 mit der Option auf eine unbefristete Verlängerung) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.562, --brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. 

Aufgaben und Tätigkeiten: 

  • Labortätigkeit – Mitarbeit im Molekularpathologischen Labor

Anstellungserfordernisse und gewünschte Qualifikationen: 

  • Diplom für Biomedizinische Analytik
  • Eintragung ins Gesundheitsberuferegister
  • Molekularpathologisches Labor mit Schwerpunkt Diagnose und Bestimmung des Mutationsstatus von Tumoren (Differenzierung, Prognosefaktoren, Therapierelevanz)
  • Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortlichkeit im Bereich Molekularpathologie (DNA-und RNA Isolation, PCR, Realtime PCR,Sangersequenzierungen, Next Generation Sequencing und Pyrosequenzierung, Translokationsnachweis, Fragmentlängenanalyse, Klonalitätsnachweis, DNA-Methylierung, Infektionsdiagnostik)
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung, Qualitätsmanagment und Risikomanagement

Unser Angebot

  • Zuschuss zum Jobticket als Beitrag zum Klimaschutz 
  • Sichere Arbeitgeberin mit angenehmem Betriebsklima
  • Betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter:innen
  • Kostengünstige Parkplätze sowie Abstellplätze für Fahrräder vorhanden
  • Flexibles Gleitzeitmodell mit Gestaltungsmöglichkeit
  • Ausgewogene Work-Life-Balance
  • Gute Verkehrsanbindung in zentraler Lage
  • Betriebskantine (Mensa) mit vergünstigten Speisen
  • Zahlreiche Mitarbeiter:innen-Rabatte und Aktionen
  • Ganzjährige Kinderbetreuung wie Betriebskindergarten oder Ferienaktion
  • Umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Beratungsangebote je nach Bedarf 
  • Gesundheitsmaßnahmen zur Vorsorge und Gesundheitsförderung 
  • Mitarbeiter:innen-Events (Veranstaltungen zum Vernetzen und Feiern sowie Fachvorträge)

Barrierefreiheit und Bekenntnis zu Diversität und Inklusion

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und laden daher besonders dazu ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behinderten-vertrauensperson der MedUni Wien. Informationen finden Sie unter 
https://br-ap.meduniwien.ac.at/en/ueber-uns/behindertenvertrauenspersonen/.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter 
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at 
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 220/26 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 6. Mai 2026 an: 
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an: 
Medizinische Universität Wien
Personalmanagement
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.