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Nr44 Physiologie und Pharmakologie, Kennzahl: 7527/21

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An der Medizinischen Universität Wien ist am Zentrum für Physiologie und Pharmakologie / Institut für Pharmakologie mit der Kennzahl: 7527/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Laborgehilfin / Laborgehilfen (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 29. November 2021 (auf unbestimmte Zeit) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.023,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Routinemäßige Wartung inkl. Desinfektion von Spezialgeräten, Herstellung und Autoklavieren von bakteriellen Medien, Bereitstellen von Reinstmaterial, Mitwirkung bei Organentnahmen von Versuchstieren, Vorbereitung und Reinigung von Flächen für spezielle Versuche/Untersuchungsanordnungen inkl. selbständige Dokumentation, Reinigung des Laborgeschirrs, Verwaltung des Bestellwesens.

Anstellungserfordernisse: Einschlägige Ausbildung oder gleichzuhaltende Eignung.

Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der Herstellung und Sterilisation von Medien und in der Reinigung von Geräten für Zellkultur.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 7527/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 7527/21 bis 24. November 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.