Möglichkeit des Doppelbezuges von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde
im Call 2019 haben Studienbeihilfenbezieher/innen erstmals die Möglichkeit, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss parallel zur In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde zu beziehen.
Mit dieser Maßnahme möchte das BMBWF die Anzahl von Beihilfenbezieher/innen im Erasmus+ Programm steigern.
Mit der Möglichkeit des Doppelbezuges soll dieser finanzielle Aspekt keine Barriere mehr zur Entscheidung für ein Auslandsstudium darstellen.
Die Auslandsbeihilfe muss weiterhin bei der Studienbeihilfenbehörde gesondert angesucht werden.
Ihr International Office