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Verlautbarung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023 und Bekanntgabe einer postalischen und einer elektronischen Einbringungsstelle

Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Durchführung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014), BGBl. II Nr. 376/2014 idF BGBl. II Nr. 106/2021 wird die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023, BGBl. II Nr. 32/2023 verlautbart und die postalische und die elektronische Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen wie folgt bekannt gegeben:

z.H. der Vorsitzenden der Wahlkommission
Mag.a Laura Ebner
T: +43 (0)1 40160-21404
laura.ebner@meduniwien.ac.at
Rechtsabteilung an der Medizinischen Universität Wien
Bauteil 88, Ebene 01
Spitalgasse 23, 1090 Wien

oder

z.H. der stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission
Mag.a Daniela Marschall
T: +43 (0)1 40160-21412
daniela.marschall@meduniwien.ac.at
Rechtsabteilung an der Medizinischen Universität Wien
Bauteil 88, Ebene 01
Spitalgasse 23, 1090 Wien

Für eine persönliche Übergabe der Wahlvorschläge und Kandidaturen wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten!

Die zu verwendenden Formulare finden Sie jeweils als Anhang der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung unter folgendem Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009048

 

Für die Wahlkommission
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der MedUni Wien

Mag.a Laura Ebner
Vorsitzende

Wahltageverordnung