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Studierende

Famulaturen und Praktika im Studium Humanmedizin

Im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin müssen Studierende 12 Wochen Pflichtfamulatur ableisten.

Famulaturen bezeichnen Praktika, die angehende Ärzt:innen im Rahmen ihrer klinischen Ausbildung absolvieren müssen.

Das System zur Eintragung der Famulaturen wurde von Anerkennungen auf Prüfungsergebnisse umgestellt!

Somit ist die Vorerfassung von absolvierten Famulaturen in MedCampus nicht mehr notwendig.

Für die Anrechnung sind die vollständigen Famulaturunterlagen eingescannt per Mail an famulatur@meduniwien.ac.at zu übermitteln.

Die Famulatur wird innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Unterlagen eingetragen. Sobald die Famulatur eingetragen wurde, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail. Den Eintrag finden Sie unter den Prüfungsergebnissen.

Es sind 4 Wochen Primärversorgung Pflichtfamulatur, 4 Wochen Innere Medizin Pflichtfamulatur sowie 4 Wochen frei wählbare Pflichtfamulatur abzuleisten.

Von diesen erforderlichen 12 Wochen Pflichtfamulatur sind mindestens 8 Wochen (davon 4 Wochen Innere Medizin) vor dem Eintritt in den dritten Studienabschnitt zu absolvieren. Die eventuell verbleibenden 4 Wochen sind vor Beginn des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) zu erfüllen.

Die Pflichtfamulatur kann frühestens nach erfolgreicher Ablegung der ersten summativen integrierten Prüfung (SIP 1) und nach erfolgreicher Ablegung der Lehrveranstaltungen „Ärztliche Gesprächsführung A“, „Ärztliche Grundfertigkeiten“, „Physikalische Krankenuntersuchung“ und „Famulaturpropädeutikum“ (3. und 4. Semester) geleistet werden.

Eine Famulatur an einer Einrichtung kann entweder im Ausmaß von 2 oder 4 Wochen anerkannt werden.

Attestierte Fehlzeiten sind bis zu einem Ausmaß von 20% der Gesamtzeit zulässig. Eine Pflichtfamulaturwoche entspricht einem Credit Point bzw. 25 - 30 Arbeitsstunden.

Inhaltliche Spezifika zu den einzelnen Famulaturen finden Sie im Studienplan.


Famulatur Innere Medizin

Zumindest vier Wochen der Pflichtfamulatur müssen an einer Abteilung für Innere Medizin vor Eintritt in den dritten Studienabschnitt abgeleistet werden - vorzugsweise in Österreich. Die Absolvierung dieser Famulatur an Famulaturspitälern in EU-Mitgliedsstaaten (inkl. Schweiz, Norwegen Island und Liechtenstein) ist aber möglich.

Famulaturen, die ausschließlich an Ambulanzen absolviert werden, können (im Höchstausmaß von 2 Wochen) als Pflichtfamulatur anerkannt werden, wenn zuvor an der, der Ambulanz entsprechenden Bettenstation derselben Krankenanstalt bereits famuliert wurde.

An der Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie (Leiter: Assoc. Prof. Priv.-Doz. Dr. Markus Zeitlinger) ist in Ergänzung durch 2 weitere Wochen an einer anderen Inneren Station im AKH 2 Wochen Pflichtfamulatur Innere Medizin möglich.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit von 2 Wochen freier Famulatur.

ACHTUNG: eine Famulatur im Bereich Kinder- und Jugendheilkunde kann IMMER nur für die frei wählbare Pflichtfamulatur angerechnet werden!


Famulatur Primärversorgung

Weitere vier Wochen sind in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin oder einer Einrichtung der Primärversorgung (Unfall- und Notfallchirurgie sowie eine internistische oder chirurgische Erstaufnahme) zu leisten. Auch diese Famulatur ist vorzugsweise in Österreich zu absolvieren.

Es besteht auch die Möglichkeit 2 Wochen in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin und 2 Wochen an einer Einrichtung der Primärversorgung abzuleisten. Grundsätzlich kann diese Famulatur bei jedem niedergelassenen Arzt und jeder niedergelassenen Ärztin für Allgemeinmedizin / Einrichtung der Primärversorgung in Österreich und im EU-Ausland (inkl. Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) absolviert werden.

Die Famulatur Allgemeinmedizin kann nur in von der MedUni Wien anerkannten Lehrpraxen absolviert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass seitens des Arztes/der Ärztin die Einhaltung der Vorgaben für die Famulatur im Fach Allgemeinmedizin (strukturierte Famulatur) zugesagt wird und dies der Abteilung Allgemeinmedizin der MedUniWien vor Antritt der Famulatur mitgeteilt wird. Sofern innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung von der Abteilung für Allgemeinmedizin erfolgt, ist die Aufnahme in die Liste der von der MedUni Wien anerkannten Lehrpraxen für Allgemeinmedizin abgeschlossen.

Für die Anerkennung der Famulatur in Allgemeinmedizin ist ein Nachweis des Stundenumfanges der Famulatur (mindestens 50 Stunden in 2 Wochen im Rasterzeugnis) und das ausgefüllte Logbuch vorzulegen.

ACHTUNG: eine Famulatur im Bereich Kinder- und Jugendheilkunde kann IMMER nur für die frei wählbare Pflichtfamulatur angerechnet werden!


Frei wählbare Famulaturen

Für die restlichen vier Wochen können Sie eine Disziplin (4 Wochen) oder zwei Disziplinen (je 2 Wochen) frei wählen, wobei dringend empfohlen wird, diese in chirurgischen Fächern zu absolvieren.


Anrechenbarkeit von Famulaturen

Die Famulaturen „Innere Medizin“ und „Primärversorgung“ sind in Österreich oder einem EU-Mitgliedsstaat (inkl. Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) zu absolvieren.

Die Pflichtfamulatur kann nur angerechnet werden, wenn die Einrichtung die von der Curriculumkommission festgelegten Richtlinien einhält. Anerkannte Famulatureinrichtungen sind:

  • In Österreich: die im Download-Bereich am Ende dieser Seite gelisteten Famulatureinrichtungen
  • Im Ausland: anerkannte Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser sowie Krankenanstalten an denen für das jeweilige Fach eine Weiterbildungsberechtigung vorliegt

Alle anderen Famulaturen sind von der Curriculumdirektion vor Absolvierung der Famulatur zu genehmigen und über die Studienabteilung einzureichen. Dabei ist eine Beschreibung der Einrichtung sowie eine Originalbestätigung der Einrichtung über die Lehrinhalte beizulegen.

Für eine Anerkennung von Auslandsfamulaturen ist das vom jeweiligen Spital vollständig ausgefüllte Formular „Clerkship certificate“ vorzulegen.

Famulaturen an nicht-bettenführenden Abteilungen (ausgenommen Allgemeinmedizin und Primärversorgung) können nur im Höchstausmaß von 2 Wochen als Pflichtfamulatur anerkannt werden.

Famulaturen an Sonderkrankenanstalten können ausschließlich als frei wählbare Pflichtfamulaturen und im Höchstausmaß von 2 Wochen an den von der MedUni Wien als Famulatureinrichtungen anerkannten Sonderkrankenanstalten absolviert werden.

Alle Famulaturen müssen innerhalb von 2 Monaten nach der Absolvierung in der Studienabteilung (Service D bzw. per Scan an famulatur@meduniwien.ac.at) eingereicht werden. Einzureichen ist das klinische Logbuch, welches während der Famulatur geführt wird. In diesem werden Zeitraum, Lokalität, Betreuende:r, Ablauf, Tätigkeiten und Erlerntes chronologisch dokumentiert.


Bitte beachten Sie!

Famulaturen können nur angerechnet werden, wenn sie in der Lehrveranstaltungsfreien Zeit absolviert werden. Für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben haften die Studierenden selbst. Bei Nichteinhaltung der Famulaturrichtlinien müssen geleistete Famulaturen aberkannt werden.

Vor der ersten Famulatur sollte jede:r Studierende gegen Hepatitis A und B geimpft sein. Dazu hat die Universitätsvertretung ein entsprechendes Service eingerichtet.

Mutterschutz relevante Aspekte: Famulaturen sind während der Schwangerschaft und Stillzeit zum Schutz von Mutter und Kind nicht zulässig.

Immunitätsnachweis im Wiener Krankenanstaltenverbund:

Zum Schutz der Patient:innen und der Mitarbeiter:innen dürfen Auszubildende, Praktikant:innen und neue Mitarbeiter:innen seit 1. November 2017 nur nach Beibringung eines Immunitätsnachweises im KAV tätig werden. Dieser Nachweis muss mittels ärztlichem Attest unter Verwendung des Formulars „Immunitätsnachweis für Angehörige der Gesundheitsberufe im Wiener KAV“ erfolgen. Das Formular kann über die Internetseite https://www.turnus-wien.at/im-studium/studium-im-kav/ heruntergeladen werden.“

Der WIGEV hat die Immunitätspflicht von neuen Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen auf den zusätzlichen Nachweis einer COVID-19- Impfung ausgedehnt. Das aktuelle Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit: https://ausbildung.gesundheitsverbund.at/

Wir wurden durch den WIGEV informiert, dass in diesem Zusammenhang demnächst ein priorisierter Anmeldeprozess für COVID-19-Impfungen eingerichtet wird, falls noch Bedarf für eine Impfung besteht. Für eine Aufnahme ist der Nachweis von einer Impfung ausreichend, die 2. Dosis (falls nach Impfschema notwendig) muss verbindlich nachgereicht werden. Der Immunitätsnachweis gilt 5 Jahre. Viele Kolleg:innen/Studierende haben das ursprüngliche Formular  bereits in Verwendung. Dieses kann weiter verwendet werden, und zur Komplettierung/Aktualisierung reicht das Anheften eines Auszugs aus dem elektronischen Impfpass mit den Daten der COVID Impfung.

Immunitätsnachweis für die NÖ Landes- und Universitätskliniken:

InformationsschreibenNÖ.pdf

Impf-oder_Immunitätsnachweis_für_Kurzzeitbeschäftigte_in_NÖ.pdf