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Studierende

Studieren als Schwangere oder mit Kind

Information für schwangere bzw. stillende Studentinnen

Information für schwangere bzw. stillende Studentinnen

Da die Medizinische Universität Wien gegenüber ihren Studierenden eine allgemeine Sorgfaltspflicht trifft, sind die dem Mutterschutzgesetz 1979 („MSchG“ BGBl. Nr. 221/1979, idgF) immanenten wesentlichen Grundsätze im Hinblick auf den Schutz, die Sicherheit und Gesundheit des Kindes und der Mutter analog auch für Studierende heranzuziehen.

Im Sinne der im MSchG vorgesehenen „Mutterschutzevaluierung" hat die Medizinische Universität Wien die Pflichtlehrveranstaltungen des Curriculums im Hinblick auf die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden bzw. stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen untersucht und evaluiert. Bei Vorliegen eines entsprechenden Gefährdungspotentials ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nicht möglich; dies betrifft insbesondere die Klinischen Praktika, Famulaturen und das Klinisch-Praktische Jahr.

Im Falle einer Schwangerschaft ist die Medizinische Universität Wien bemüht, die betroffenen Studentinnen bei der Gestaltung des weiteren Studienverlaufs umfassend zu unterstützen und alternative organisatorische Lösungen zur Absolvierung des Studiums anzubieten. Bei Erstellung dieser alternativen Ablaufpläne orientiert sich die Medizinische Universität Wien an dem Grundsatz, dass der Schutz von Leben und Gesundheit – sowohl der Mutter als auch des heranwachsenden Kindes – unabhängig vom Erreichen der Lernziele bzw. dem Absolvieren von Lehrveranstaltungen zu gewährleisten ist. Die von der Medizinischen Universität Wien – auf Basis der von der schwangeren Studentin übermittelten Angaben zum voraussichtlichen Geburtstermin – erarbeiteten Ablaufpläne sehen in der „Schutzfrist“ iSd MSchG von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Problemschwangerschaften, Früh- und Mehrlingsgeburten etc gelten entsprechend längere Fristen) eine absolute „Ruhephase“ vor, in der weder Lehrveranstaltungen zu besuchen noch Prüfungen zu absolvieren sind.

Sofern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen jedoch für die Sicherheit und Gesundheit des Kindes und der Schwangeren bzw. der Mutter laut Mutterschutzevaluierung keine Gefährdung erwarten lässt, soll es den betroffenen Studentinnen unbenommen bleiben, an diesen im Sinne des MSchG potentiell nicht gefährdenden Lehrveranstaltungen – und zwar auch in der oben beschriebenen Schutzfrist iSd MSchG – teilzunehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme an schriftlichen oder mündlichen Prüfungen.

Hat eine schwangere bzw. stillende Studentin ursprünglich einen von der Medizinischen Universität Wien angebotenen alternativen Ablaufplan, der insbesondere auf die Schutzfrist iSd MSchG Bedacht nimmt und einen Besuch von Lehrveranstaltungen bzw. ein Absolvieren von Prüfungen in dieser Zeit ausschließt, ausgeschlagen, kann sie dennoch jederzeit auf das Angebot zurückkommen und die alternative Gestaltung des Studienverlaufs unter Einhaltung der Schutzfrist in Anspruch nehmen.

Die Studienabteilung der Medizinischen Universität Wien steht in diesem Zusammenhang gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Detailinformation zur Absolvierung einzelner Curriculumelemente (Blöcke, Lines, Tertiale) des Studiums Humanmedizin in der Schwangerschaft und Stillzeit finden sich im Studyguide ab dem Studienjahr 2017/18 jeweils beim Punkt „Organisatorische Informationen“: https://studyguide.meduniwien.ac.at/curriculum/n202-2017/?state=0-77927-4747/diplomstudium-humanmedizin

Mutterschutz im KPJ: http://kpj.meduniwien.ac.at/allgemeine-informationen/mutterschutzrelevante-aspekte/

Mutterschutz bei Famulaturen: https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/mein-studium/diplomstudium-humanmedizin/famulaturen-praktika/