Interne Ausschreibung für die interne Karrierevereinbarung („IKV“)
Zahl der anzubietenden IKV: 40
2025 sind an der Medizinischen Universität Wien wieder 40 interne Karrierevereinbarungen (IKV) für Mitarbeiter:innen der Universitäten zu vergeben. 10 IKVs sind für den Schwerpunkt Lehre bzw. den Schwerpunkt Clinical Education and Medical Training und 30 für den Schwerpunkt Forschung vorgesehen. Eine Bewerbung ist nur für einen der drei Schwerpunkte möglich, Lehre, Clinical Education and Medical Training oder Forschung. Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die die Voraussetzungen erfüllen (s.u.), können sich um eine interne Karrierevereinbarung bewerben.
Die Kriterien, Vergabemodalitäten sowie Inhalte der IKV richten sich nach dem Dokument "Internes Karrieremodell für das wissenschaftliche Universitätspersonal 2025". Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung die spezifischen Erfordernisse für das Karrieremodell Lehre bzw. für den Schwerpunkt Clinical Education and Medical Training.
Allgemeine Voraussetzung für eine Bewerbung:
- Inhaber:in einer Stelle im Globalbudget (keine Ersatzkraft)
- abgeschlossenes Doktoratsstudium (PhD, Dr. scient. med. oder vergleichbarer in- oder ausländischer Abschluss; Absolvent:innen des früheren Doktoratsstudiums UN201 müssen eine vergleichbare Qualifikation in der Forschung vorweisen)
- facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit und Lehrerfahrung – gem. „Internes Karrieremodell für das wissenschaftliche Personal der MedUni Wien“
- ggf. Berufsberechtigung als Fachärzt:in oder Zahnärzt:in
- Bereitschaft zur Absolvierung eines zumindest sechsmonatigen auswärtigen, vorzugsweise ausländischen Forschungs- und/oder Lehraufenthalt (wenn nicht bereits absolviert)
Vollständige Bewerbungsunterlagen für die IKV - Schwerpunkt Forschung umfassen (bitte entsprechend nummeriert) *:
- 1_Fact Sheet
- 2_Lehrbestätigung (anzufordern unter: vr_lehre@meduniwien.ac.at)
- 3_Nachweis eines auswärtigen Forschungsaufenthalts oder unterzeichnete Bereitschaftserklärung
- 4_CV
- 5_Sonstiges (optional)
Vollständige Bewerbungsunterlagen für die IKV - Schwerpunkt Lehre umfassen (bitte entsprechend nummeriert) *:
- 1_Fact Sheet
- 2_Lehrbestätigung (anzufordern unter: vr_lehre@meduniwien.ac.at)
- 2a_Beilage der Teilnahmebestätigungen über die Absolvierung von Medizindidaktik-Seminaren (fehlende Bestätigungen erhältlich unter: medizindidaktik@meduniwien.ac.at)
- 3_Nachweis eines auswärtigen Forschungs- und/oder Lehraufenthalts oder unterzeichnete Bereitschaftserklärung
- 4_CV
- 5_Sonstiges (optional)
- 6_Exposé im Umfang von 2-3 A4 Seiten
- Motivation, sich für den Schwerpunkt Lehre zu bewerben
- Formulierung der Zielvorstellung der eigenen Entwicklung im Lehrbereich:
- Wie möchte ich meine eigene Lehre weiterentwickeln?
- Welche Verbesserungen, Innovationen möchte ich umsetzen?
- Bisheriges Engagement im Lehrbereich
Vollständige Bewerbungsunterlagen für die IKV - Schwerpunkt Clinical Education & Medical Training umfassen (bitte entsprechend nummeriert) *:
- 1_Fact Sheet
- 2_Lehrbestätigung inkl. Betreuter Diplomarbeiten (anzufordern beim Vizerektorat für Lehre: vr_lehre@meduniwien.ac.at)
- 3_Nachweis eines auswärtigen Forschungsaufenthalts oder unterzeichnete Bereitschaftserklärung
- 4_CV
- 5_Sonstiges
* Drittmittel: Die Nachweise zu eingeworbenen Drittmitteln werden seit 2024 automatisch aus DOXIS (vdb.meduniwien.ac.at) übernommen.
Publikationen: Die Nachweise zu den Publikationen werden ab 2025 aus CRIS gezogen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise bezüglich CRIS finden Sie hier.
Die Unterlagen sind in elektronischer Form an die Abteilung Personal und Personalentwicklung der Medizinischen Universität Wien zu übermitteln: karriere@meduniwien.ac.at (Betreff: Bewerbung IKV Call 2025 – Research ODER Teaching ODER Clinical Education & Medical Training – Nachname Vorname)
Sie erhalten eine Bestätigung über den Empfang Ihrer Unterlagen. Bei der Vergabe der IKV werden ausschließlich Bewerbungen mit vollständig eingereichten Unterlagen berücksichtigt.
Die MedUni Wien strebt einen hohen Frauenanteil bei wissenschaftlichen Laufbahnstellen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Die Bewerbungsfrist endet am 01.04.2025 (Bewerbungsfrist: 19.02.2025 – 01.04.2025)
Weitere Informationen zur IKV: "Internes Karrieremodell für das wissenschaftliche Universitätspersonal 2025".
Bei Abschluss der internen Karrierevereinbarung erfolgt einheitlich eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 erster Satz KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß der KA-AZG-Betriebsvereinbarung). Dieses Entgelt gebührt einheitlich für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, mit denen eine IKV abgeschlossen wird, unabhängig von einer ärztlichen Verwendung und der Zuordnung zum klinischen oder vorklinischen Bereich. Werden die Entwicklungsziele entsprechend dieser Vereinbarung nach dem Ablauf von drei Jahren erreicht, wird ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt und es erfolgt einheitlich eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 lit. a und b KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß der KA-AZ-Betriebsvereinbarung). Ist hingegen ein Erreichen der Entwicklungsziele innerhalb der laufenden befristeten Anstellung nicht mehr möglich, wird bereits mit dem Abschluss der internen Karrierevereinbarung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und bei Erreichen der Entwicklungsziele erfolgt eine Bezahlung mit überkollektivvertraglichem Entgelt analog zur Verwendungsgruppe A2 (Einstufung in B1, nicht aufsaugbare Überzahlung entsprechend § 49 Abs. 2 lit. a und b KollV zuzüglich der Zulage gemäß § 68 Abs. 2 des Kollektivvertrages sowie der KA-AZG-Zulage gemäß der KA‑AZG‑Betriebsvereinbarung). Werden die Entwicklungsziele hingegen nicht erreicht, endet ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung, ein bereits bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis kann durch die Universität grundsätzlich gekündigt werden, jedenfalls fällt die Überzahlung weg.