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Masterstudium der Medizinischen Informatik an der MedUni Wien

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bakkalaureat der Medizinischen Informatik oder Bakkalaureat der Informatik mit dem Ausprägungsfach Medizininformatik oder eines anderen inhaltlich gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Absolventinnen bzw. Absolventen von anderen Informatikstudien an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung können unter der Bedingung zum Studium zugelassen werden, dass sie im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung vorgeschriebene Lehrveranstaltungen absolvieren, soweit die für die Gleichwertigkeit erforderlichen Lehrveranstaltungen den Umfang von maximal 20 ECTS nicht überschreiten

Online-Bewerbung

Registrieren Sie sich online unter:

https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/ee/ui/ca2/app/desktop/#/pl/ui/$ctx/wbSelbstRegPerson.register

Sie nehmen in der Bewerbungsmaske die Schritte vor und nach Absenden der Bewerbung verfolgen Sie den Status Ihrer Bewerbung. Sie werden über die Bewerbungsmaske kontaktiert.

Sollten Sie derzeit einen aktuellen Studierenden- oder Mitarbeiter-Account besitzen und das Studium dazu inskribieren wollen, dann verwenden Sie bitte folgenden Link für die Bewerbung:

https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/wbBewerbungSelfService.listBewerbungen


Einzureichende Unterlagen

  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis)
  • Nachweis über erworbene akademische Grade in Medizinischer Informatik 
  • Nachweis über andere Universitätsstudien oder sonstige, für die Zulassung möglicherweise relevante Ausbildungen: Studiennachweis mit sämtlichen Lehrveranstaltungen, Stundenumfang, Prüfungsergebnissen 
  • Nachweis über die Berechtigung der Immatrikulation bzw. Fortsetzung des Studiums (gilt nur für Nicht-EU-Länder)
  • Verschwiegenheitserklärung und Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses“, hier zum Download: Verschwiegenheitserklärung im Original, (Anlage zur Verschwiegenheitserklärung)

Beachten Sie die festgelegten Zulassungsfristen

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