Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Nachweis über:
- ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Humanmedizin, Psychologie, Pflegewissenschaft, Betriebswirtschaft/Schwerpunkt Personalmanagement, Betriebswissenschaften und Arbeitsgestaltung, Soziologie (Schwerpunkt Gesundheit) oder
- ein abgeschlossener Fachhochschul-Masterstudiengang in Gesundheitsmanagement, HR und Arbeitsgestaltung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum PsychotherapeutIn und Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste.
Zulassung von Nicht-AkademikerInnen
- allgemeine Universitätsreife (vgl. § 64 UG)
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen- Beratung von Betrieben zu Gesundheitsförderung oder
- Personal- oder Organisationsentwicklung oder
- Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal mit Zusatzausbildung.