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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung

  • Absolvent:innen eines facheinschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, humanmedizinischen oder zahnmedizinischen Studiums an in- und ausländischen Universitäten sowie 
  • Absolvent:innen einer spezifischen postsekundären Gesundheitsberufausbildung, die über 
  • mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und 
  • ausreichende Kenntnisse der englischen Unterrichtssprache verfügen. 

Darüber hinaus können auch Teilnehmer:innen mit einer gleichzuhaltenden Eignung zugelassen werden. Diese liegt bei Personen vor, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen vergleichbare Qualifikationen sowie zumindest 60 ECTS oder äquivalente Leistungen an positiv absolvierten einschlägigen Lehrveranstaltungen vorweisen können.