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Studierende

Rückerstattung

Unter den unten angeführten Voraussetzungen ist es möglich, einen Antrag auf Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages in der Studienabteilung zu stellen.

Der Studienbeitrag wird in folgenden Fällen rückerstattet:

  1. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlassgrund wirksam und dieser wurde rechtzeitig geltend gemacht (positive Abwicklung des Antrag auf Erlasses des Studienbeitrages erforderlich!).
  2. Es wurde mehr als der festgelegte Studienbeitrag entrichtet. In diesem Fall wird die Überbezahlung rückerstattet.
  3. Der Studienbeitrag wurde unvollständig oder zu spät entrichtet, sodass keine Zulassung bzw. Fortsetzungsmeldung bewirkt wurde.
  4. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, das Studium wird jedoch vor Ende der Nachfrist abgeschlossen oder ohne Ablegung einer Prüfung bzw. Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit in diesem Semester abgebrochen.
  5. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, man verliert jedoch vor Ende der Nachfrist die Eigenschaft einer bzw. eines beitragspflichtigen Studierenden.
  6. Wegen Ablebens des:der Studierenden (Nachlassverwalter).

Bitte beachten Sie:

An der Medizinischen Universität Wien wird nur der Studienbeitrag rückerstattet. Eine allfällige Rückerstattung des ÖH-Beitrages müssen Sie direkt bei der Österreichischen Hochschülerschaft stellen.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Rückerstattung per e-mail über Ihre Studierenden-e-mail-Adresse ein. Wenn Sie den Antrag über eine private e-mail-Adresse einreichen, müssen Sie bitte auch eine Ausweiskopie (Reisepass oder Personalausweis) mit übermitteln.

 

Einreichfrist:  
für Wintersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 28. Februar
für Sommersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 30. September