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Studienaufbau & Curriculum

Dauer

  1. Der Universitätslehrgang dauert 4 Semester und hat einen Umfang von 120 ECTS-Punkten. Davon sind 79 ECTS-Punkte für die Pflichtlehrveranstaltungen in den Modulen, 12 ECTS-Punkte für Internships, 3 ECTS-Punkte für Kongresse und Tagungen, 4 ECTS-Punkte für die fächerübergreifenden Modulprüfungen (4 Prüfungen zu je 1 ECTS) sowie 20 ECTS-Punkte für die schriftliche Masterarbeit, 1 ECTS-Punkt für die Verteidigung der Masterarbeit / „Masterprüfung“ und 1 ECTS-Punkt für die kommissionelle Abschlussprüfung vorgesehen.
  2. Die Höchststudiendauer beträgt 8 Semester, das entspricht der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich 4 Semestern. Danach erlischt die Zulassung zum Universitätslehrgang.
  3. Ein Teil des theoretischen Stoffes kann als Fernstudium (z.B. E-Learning / online Vorlesungen) angeboten werden.
  4. Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend geführt. Die Lehrveranstaltungen können auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit durchgeführt werden.
  5. Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher und englischer Sprache abgehalten.

Gliederung

Semestergliederung:

  • Eine Impulsvorlesung pro Woche, Donnerstag Abend, 3- bis 4-stündig,
  • Vier 2½-tägige Wochenendseminare pro Semester (Freitag bis Sonntag)

Eine Praxisseminarwoche pro Semester

Internships nach flexibler Einteilung
E-Learning beziehungsweise Computer-Based-Learning
Teilnahme an Kongressen und Tagungen nach freier Auswahl

Es gelten die Vorlesungszeiten der Medizinischen Universität Wien. Vereinzelt sind Veranstaltungen auch in den vorlesungsfreien Zeiten (Ferien) möglich.

 

Anwesenheitspflicht

  1. Die Teilnahme an den Modulen bzw. den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist verpflichtend. Der Umfang der begründeten Fehlzeiten je Lehrveranstaltung darf 20 % der vorgesehenen Präsenzzeiten nicht überschreiten.
  2. Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung erlaubt, können bei Fehlzeiten von mehr als 20 %, (entsprechende Nachweise für die Fehlzeiten sind beizubringen) in begründeten Einzelfällen auch Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistungen angeboten werden. Über die Notwendigkeit der Erbringung einer Ersatzleistung bzw. der Wiederholung eines oder mehrerer Module (der Lehrveranstaltungen) entscheidet der:die wissenschaftliche Lehrgangsleiter:in.
  3. Themenspezifische Fachkongresse können bis zu einem Umfang von 1 ECTS als Ersatzleistung angerechnet werden. Eine vorherige Absprache mit und Zusage der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung ist erforderlich..


Impulsvorlesungen
Während des Semesters wird wöchentlich eine Impulsvorlesung abgehalten. Diese findet abends statt und umfasst in der Regel 3 bis 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Blockwochenenden
Jedes Semester werden vier Blockwochenenden abgehalten. Diese dauern von Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 15:00 Uhr. In der Regel finden diese Blockwochenenden in Wien statt. Im vierten Semester finden nur drei Blockwochenenden statt; der Junitermin bleibt frei. Inhaltlich werden an Blockwochenenden ähnliche Themenfelder zusammengefasst. Daraus ergibt sich eine in sich geschlossene Struktur eines Blocks.

Praxisseminare
Während der ersten drei Semester findet einmal pro Semester eine Praxisseminarwoche statt. Diese findet in der Zeit zwischen Montag 9:00 Uhr und Freitag 14:00 Uhr statt. Während dieser Zeiten werden verschiedenste Themen praktisch und theoretisch erörtert. Der Bogen reicht hier von Exkursionen über Workshops bis hin zur Vorstellung tagesaktueller Projekte.

Internships
Ein Internship stellt eine praktische Auseinandersetzung mit ausgewählten Wissensgebieten dar. Dabei sollen insbesondere Erfahrungen in der praktischen Umsetzung gesammelt werden. Beispielsweise wäre ein Internship aus dem Wissensgebiet „Leistungsphysiologie“ eine mitwirkende Tätigkeit bei der Abwicklung und Auswertung von sportmedizinischen Testverfahren  in einem anerkannten sportmedizinischen Institut.

Internships werden in verschiedenen Themenbereichen angeboten. Die Lehrgangsleitung ist bemüht, stets aktuelle Internshipstellen anzubieten. Es obliegt jedoch auch den Lehrgangsteilnehmer:innen, jeweils für sich adäquate Internships zu finden und zu belegen. In jedem Falle ist jedoch hinsichtlich der Anrechenbarkeit eine vorherige Abstimmung mit der Lehrgangsleitung erforderlich.

Im Zuge des Lehrganges sind Internships im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten – somit 300 Arbeitsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung – zu absolvieren. Günstiger Weise sollte die Absolvierung von Internships mit Beginn des zweiten Semesters begonnen werden.

Über jedes absolvierte Internship ist eine schriftliche Tätigkeitsdarstellung mit abschließender Reflexion abzugeben (ebenfalls in der ECTS-Zeiterfassung enthalten). In den Monaten Mai und Juni des vierten Semesters werden die Inhalte und Ergebnisse jeweils eines ausgewählten absolvierten Internships in Form einer kurzen Powerpoint-Präsentation den Studierenden des Folgelehrganges dargestellt. Die Dauer dieser Präsentation soll 6 bis 8 Minuten umfassen und Anreize für eine kurze Folgediskussion bieten.

Kongresse und Tagungen
Für die Teilnahme an Kongressen und Tagungen aus dem erweiterten Public Health Themenbereich werden 3 ECTS-Punkte vergeben. Die Auswahl erfolgt sowohl nach Vorschlägen durch die Lehrgangsleitung, als auch durch eigene Auswahl. Bei eigener Auswahl ist eine vorherige Bestätigung der Anrechenbarkeit der Lehrgangsleitung erforderlich. Die Teilnahme ist in schriftlicher Form entsprechend nachzuweisen. In der Regel wird pro drei Kongresstage 1 ECTS-Punkt vergeben (ein ganzer Tag mit mindestens 8 Stunden). Insgesamt müssen neun Kongresse (ganztags) besucht werden. Bei halbtägigen Kongressen erhöht sich die Anzahl entsprechend.

 

Prüfungsmodalitäten - Akademischer Abschluss

1. Jeweils am Ende der Semester 1 bis 4 finden Semesterabschlussklausuren statt.
Diese Klausuren finden in Form eines Multiple Choice Tests statt und umfassen alle im jeweiligen Semester referierten Inhalte. Der Test umfasst 30 Fragen mit jeweils 3 bis 5 Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine korrekt ist. Für jede richtig beantwortete Frage wird ein Punkt vergeben. Die maximal mögliche Gesamtpunkteanzahl liegt somit bei 30 Punkten. Für eine positive Beurteilung sind mindesten 51 Prozent richtige Beantwortungen, demnach 16 Punkte, erforderlich. Für die dazwischen liegenden Punkteergebnisse ergibt sich ein entsprechender Notenschlüssel von „Genügend“ bis „Sehr Gut“ nach dem Schulnotenschema. Für den Eintritt in das jeweilige Folgesemester ist ein positiver Semesterabschluss erforderlich. Ein Klausuren-Zweittermin wird immer zu Beginn des Folgesemesters angeboten (bei Verhinderung oder negativer Beurteilung).

2. Nach positiver Beurteilung des vierten Semesters und der Master Thesis schließt der Lehrgang mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.
Diese wird von einer Kommission bestehend aus drei habilitierten Mitgliedern des Lehrganges und jeweils einem Vertreter der organisatorischen Lehrgangsleitung abgenommen. Inhalte dieser kommissionellen Prüfung sind eine Defensio der Master Thesis sowie alle im Laufe des Lehrganges referierten Themen ggf. inkl. der empfohlenen Literatur.

Es gibt somit zwei Fragegruppen seitens der Kommission:
a. Spezielle Fragen zur Master Thesis
b. Allgemeine Fragen zur Public Health – aus den referierten Themengebieten

Die Beurteilung dieser Abschlussprüfung erfolgt im Konsens durch die Prüfungskommission.
Die kommissionellen Abschlussprüfungen sind öffentlich.

Der erfolgreiche Abschluss des Universitätslehrgangs wird durch ein Abschlusszeugnis beurkundet und der akademische Grad „Master of Science (Continuing Education)“ – abgekürzt „MSc (CE)“ gemäß § 87 Abs. 2 UG von der Medizinischen Universität Wien bescheidmäßig verliehen.