Nach Freigabe der Leiche des Verstorbenen und Ausstellung der Anzeige des Todes durch einen dazu autorisierten Arzt/Ärztin, muss umgehend die Anzeige des Todesfalls bei dem, für den Sterbeort zuständigen Standesamt durchgeführt werden.
Siehe dazu: Anzeige des Todesfalls - Wegweiser