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Vorstudienlehrgang für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin

Informationen zur Zulassung zum Vorstudienlehrgang

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist eine allfällige Ergänzungsprüfung für den Nachweis der für die Zulassung zu einem Studium notwendigen Deutschkenntnisse (d.h. für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin konkret: C1) im Rahmen des Besuches eines dafür eingerichteten Universitätslehrganges abzulegen. Die Vorschreibung dieser Ergänzungsprüfung setzt jedoch bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Studium Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Als Nachweis über diese Kenntnisse der deutschen Sprache gelten allgemein anerkannte Sprachdiplome, die durch Verordnung des Rektorats festgelegt wurden: Verordnung Deutschkenntnisse


Der Vorstudienlehrgang (VWU) bietet Studienwerber:innen mit nicht-deutscher Muttersprache Intensivkurse zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (für MedUni Wien: Deutsch, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik) an. Die wichtigsten Informationen zum VWU finden Sie auf der Webseite des OeAD.

ACHTUNG: Es müssen dem Antrag zum Vorstudienlehrgang Deutschkenntnisse von zumindest Niveau A2 nachgewiesen werden.

Onlineanmeldung in MedCampus

Registrieren Sie sich online unter:

https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/ee/ui/ca2/app/desktop/#/pl/ui/$ctx/wbSelbstRegPerson.register

Nehmen Sie in der Bewerbungsmaske die angegebenen Schritte vor. Im Fenster Studienauswahl wählen Sie bitte bei Art des Studiums "Vorstudienlehrgang" und bei Studium "Universitätslehrgang; Vorstudienlehrgang".

Nach Absenden der Bewerbung verfolgen Sie den Status Ihrer Bewerbung. Sie werden bei nicht ordnungsgemäßen oder fehlenden Dokumenten über die Bewerbungsmaske darüber informiert.

Die Bewerbungsfristen sind:

  • für Wintersemester: bis spätestens 5. September 
  • für Sommersemester: bis spätestens 5. Februar 

Für die Onlinebewerbung sollten Sie folgende Dokumente zum Hochladen in Evidenz haben:

  • allgemeine Universitätsreife mit allen Gegenständen und Noten und letztes Jahreszeugnis; 
  • Nachweis über die bereits zurückgelegten Studienjahre (Einzelprüfungszeugnisse bzw. Diplomprüfungs- oder Staatsprüfungszeugnisse)
  • Nachweis abgeschlossenes Deutschzertifikat auf dem Niveau A2 
  • folgende Zertifikate (gültig zwei Jahre ab Datum der Prüfung) werden akzeptiert:
    - Österreichisches Sprachdiplom Deutsch - ÖSD Zertifikat A2 oder höher
    - Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2 oder höher
    - telc GmbH - Deutsch A2 oder höher
    - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I oder höher
    - Sprachkompetenzennachweis eines universitären Sprachenzentrums -
      Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
    - Österreichischer Integrationsfond (ÖIF) - ÖIF-Test (A2) oder höher
  • „Verschwiegenheitserklärung und Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses“, hier zum Download: Verschwiegenheitserklärung im Original, (Anlage zur Verschwiegenheitserklärung)

Bitte fügen Sie bei fremdsprachigen Dokumenten immer beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen bei.

Ausländische Urkunden können nur dann angenommen und bewertet werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Nähere Informationen zu den Beglaubigungsarten finden Sie hier.

Hinweis für Flüchtlinge/Asylwerber:innen: Dokumente sind von einer:einem gerichtlich beeideten Übersetzer:in in Österreich zu übersetzen.

Was kommt nach der Bewerbung?

Sobald die Online-Bewerbung bearbeitet werden konnte, erhalten Sie den Zulassungsbescheid per Post an die von Ihnen bei der Registrierung angegebenen Adresse zugesandt. Mit diesem Bescheid werden Sie in der Zulassungsfrist als außerordentliche:r Studierende:r zugelassen - dazu werden Sie dann zur persönlichen Einschreibung gebeten.

Beim persönlichen Zulassungstermin müssen Sie dann alle Dokumente im Original vorlegen. Ausländische Dokument und Übersetzung müssen untrennbar miteinander verbunden sein.

Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Achtung bei Besuch des Vorstudienlehrganges:

Sobald Sie einmal als außerordentliche:r Studierende:r im Vorstudienlehrgang zugelassen wurden, wird nur mehr die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des Vorstudienlehrganges als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert! Es ist nicht möglich, sich vom Vorstudienlehrgang abzumelden oder diesen zu unterbrechen und die Deutschprüfung über eine andere Institution abzulegen.

Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Institutionen, an denen Sie die notwendige Prüfung A2 oder höher ablegen können, finden Sie bei ÖSD.

https://www.osd.at/

Fragen zum Visum:

Die MedUni Wien kann keinerlei Verantwortung fürs Visum übernehmen. Zuständig ist die Aufenthaltsbehörde der Wohnsitzgemeinde der Studierenden. Informationen über Visum, etc. finden Sie unter:

https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/ 

https://studyinaustria.at/de/leben/