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Zulassung mit Berufsreifeprüfung

Wer keine Reifeprüfung absolviert hat, kann dennoch ein Studium an der MedUni Wien beginnen. Durch das Ablegen einer der folgenden Prüfungen kann der nächste Schritt zum Aufnahmetest begangen werden.

Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (BGBl.I.Nr. 68/1997 i.d.g.F.) durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigung erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben.

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969,
  • Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.298/1990,
  • mindestens dreijährige mittlere Schule (z.B. Handelsschule),
  • Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

Mit der Berufsreifeprüfung sind die Berechtigungen, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule erworben werden, verbunden. Auskünfte über die Berufsreifeprüfung erteilen die Landesschulräte der einzelnen Bundesländer (Landesschulrat für Wien: www.stadtschulrat.at) und das Bundesministerium für Bildung www.bmb.gv.at.