
Der Senat ist gemäß § 20 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 eines der obersten Organe der Medizinischen Universität Wien. Aufgrund der Novellierung des Universitätsgesetzes hat der Senat in seiner Sitzung vom 25.09.2009 die Anzahl der Mitglieder auf 26 Mitglieder erhöht. Dem Senat gehören 13 Vertreter der Universitätsprofessoren, 6 Vertreter der Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb, eine Vertreterin des allgemeinen Universitätspersonals und 6 Vertreter der Studierenden an, die gemäß § 25 UG 2002 durch Wahl bzw. Entsendung (Studierende) bestellt worden sind. Die konstituierende Sitzung des Senats für die dritte Funktionsperiode (1.10.2010 bis 30.9.2013) fand am 9.4.2010 statt.
Der Senat der Medizinischen Universität Wien setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender: O.Univ. Prof.Dr. Arnold POLLAK
1. Stellvertreter: Ao.Univ. Prof. Dr. Ivo VOLF
2. Stellvertreterin: Dr.in Judith BÖHM
ProfessorInnen:
O.Univ. Prof. Dr. Arnold POLLAK
Univ. Prof. Dr. Michael GNANT
Univ. Prof. Dr. Eduard AUFF
Univ. Prof.in Dr.in Anita RIEDER *)
Univ. Prof.in DDr.in Eva PIEHSLINGER
Univ. Prof. Dr. Hubert PEHAMBERGER
Univ. Prof.in Dr.in Ingrid PABINGER
Univ. Prof. Dr. Wolfgang GSTÖTTNER
Univ. Prof. Dr. Rudolf VALENTA
Univ. Prof.in Dr.in Veronika FIALKA-MOSER
Univ. Prof.in Dr.in Ursula SCHMIDT-ERFURTH
Univ. Prof.in Dr.in Ursula WIEDERMANN-SCHMIDT
Univ. Prof. Dr. Hans LASSMANN
Univ. Prof.in Dr.in Erika JENSEN-JAROLIM
*) kann derzeit aufgrund der Unvereinbarkeitsregelung in ihrer Funktion als Curriculumdirektorin das Mandat nicht ausüben. Dieses wird derzeit durch Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Gstöttner wahrgenommen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungs- u. Lehrbetrieb:
Ao.Univ. Prof. Dr. Ivo VOLF
Ao.Univ. Prof.in Dr.in Ulrike WILLINGER
Ao.Univ. Prof. Dr. Stephan KETTNER
Ao.Univ. Prof.in Dr.in Henriette WALTER
Ass. Prof.in Dr.in Marianne WINKLER
Ao.Univ.Prof. Dr. Wolf-Dieter BAUMGARTNER
Studierende:
Stefan KONRAD
Anna BERGHOFF
Dr. Johannes FORSTER
Dr.in Judith BÖHM
Katharina GÖRAL
Dr.in Sandra EDER
Allgemeines Universitätspersonal:
Gerda BERNHARD
Kooptiertes Mitglied – Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:
Univ. Prof.in Dr.in Alexandra Kautzky-Willer
Die Ersatzmitglieder sind aus dem XIII. Mitteilungsblatt, Studienjahr 2009/10, Nr. 20, 21 und 22, ausgegeben am 23.3.2010, ersichtlich.
Aufgaben des Senats nach dem Universitätsgesetz 2002
I. Ad Organisation und Struktur:
1. Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
2. Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans
3. Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans
4. Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat
5. Information über den Budgetvorschlag des Rektorats
II. Ad Bestellung von Organen:
1. Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats
2. Zustimmung zu der vom Universitätsrat zu erlassenden Verordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
3. Zustimmung zu der vom Universitätsrat durchzuführenden Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors und Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat
4. Stellungnahme und Anhörung zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag)
5. Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren
6. Anhörung bei der Bestellung der CurriculumdirektorInnen und deren StellvertreterInnen
III. Ad Einrichtung von Kommissionen:
1. Mitwirkung an Habilitationsverfahren
2. Mitwirkung an Berufungsverfahren
3. Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
4. Einrichtung einer Ethikkommission
5. Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
6. Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis
7. Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen
8. Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane
9. Mitglied (Vorsitzender des Senats) in der Findungskommission
IV. Ad studienrechtliche Belange:
1. Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§§ 56 und 57 UG)
2. Bei der Auflassung eines Studiums oder Untersagung/Änderung eines Curriculums ist vom Rektorat nach Möglichkeit ein Einvernehmen mit dem Senat herzustellen
3. Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
4. Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten
5. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden
6. Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 52 UG)
7. Anhörung bei Festlegung der Zulassungsfristen durch das Rektorat
8. Feststellung, dass die Studienbedingungen in einem Studium durch die weitere Zulassung von Nicht-EWR-Bürgerinnen und -Bürgern und Staatenlosen unvertretbar würden, Festlegung der Zahl dieser Personen, die jedes Semester zugelassen werden können und nach welchen Kriterien die Zulassung erfolgt (§ 63 Abs. 4 UG)
9. Festlegung der Zeugnisse (§ 75 Abs. 2 UG)
10. Stellungnahme vor Festlegung von Studierendenzahlen und Aufnahmeverfahren bei Master- und PhD-Studien in Fremdsprachen
11. Stellungnahme zur Zulassungsverordnung des Rektorats (§ 124b UG)
V. Ad dienstrechtliche Belange (neu durch 2. Dienstrechts-Novelle 2003!):
1. Bestätigung des Bedarfs und des besonderen Interesses an einer Weiterverwendung bei Emeritierung eines Universitätsprofessors gemäß § 163 BDG
2. Stellungnahme zu Anträgen auf Überleitung ins definitive Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß § 178 BDG
3. Stellungnahme zu Anträgen auf Übernahme ins Dienstverhältnis als Vertragsassistent auf unbestimmte Zeit (nach „altem Recht“) gemäß § 52b VBG