Gemäß § 11 Abs. 1 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014 idF BGBl. II Nr. 106/2021 wird die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021, BGBl. II Nr. 110/2021 verlautbart und die postalische und die elektronische Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen wie folgt bekannt gegeben:
- z.H. der Vorsitzenden der Wahlkommission
- Mag.a Angelika Hammerle, LL.B., LL.M. (WU)
- T: +43 (0)1 40160-21412
- angelika.hammerle@meduniwien.ac.at
- Rechtsabteilung an der Medizinischen Universität Wien
- Bauteil 88, Ebene 01
- Spitalgasse 23, 1090 Wien
oder
- z.H. der stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission
- Mag.a Laura Ebner
- T: +43 (0)1 40160-21404
- laura.ebner@meduniwien.ac.at
- Rechtsabteilung an der Medizinischen Universität Wien
- Bauteil 88, Ebene 01
- Spitalgasse 23, 1090 Wien
Für eine persönliche Übergabe der Wahlvorschläge und Kandidaturen wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten!
Die zu verwendenden Formulare finden Sie jeweils als Anhang der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung unter folgendem Link:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009048
Für die Wahlkommission
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der MedUni Wien
Mag.a Angelika Hammerle, LL.B., LL.M. (WU)
Vorsitzende